EuGH-Urteil: Israelische Waren müssen gekennzeichnet werden

Symbolbild: Westjordanland

Waren, die ursprünglich in den von Israel besetzten Palästinensergebieten stammen, müssen als solche gekennzeichnet werden, so der Europäische Gerichtshof.

„Auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten“ muss ihr Ursprungsgebiet angegeben werden. Zwar unterliege das von Israel besetzte Westjordanland „einer beschränkten Hoheitsgewalt“ Israels, gehöre aber völkerrechtlich nicht dazu.

Die Palästinensische Befreiungsorganisation hat das Urteil begrüßt.

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Über Raffi Gasser 1134 Artikel
Vorstandsvorsitzender Chefredakteur und Herausgeber des Nürnberger Blatt, Chefredakteur und Herausgeber von FLASH UP sowie Programmdirektor von FLASH