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Schärferes Vorgehen gegen Gaffer und „Upskirting“

Symbolbild

Immer wieder behindern Schaulustige die Rettungs- und Einsatzkräfte. Künftig soll dies strafbar werden. Wer entwürdigende Fotos von Todesopfern bei Unfällen schießt und sie dann auch noch verbreitet, kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Eine entsprechende Gesetzesänderung hat die Regierung bereits beschlossen.

„Es ist wichtig, dass dieses Signal kommt“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht im ARD-Morgenmagazin.

Auch das unerlaubte Fotografieren in den weiblichen Intimbereichen soll zukünftig bestraft werden. Das Kabinett beschloss ein schärferes Vorgehen gegen das heimliche Fotografieren unter Röcke oder Kleider.

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