Um die Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus bestmöglich zu verhindern, ordnen Behörden verschiedener betroffener Staaten an, dass Hotels, Schiffe, Orte, aber auch ganze Regionen für eine gewisse Zeit unter Quarantäne gestellt werden.
Dies muss grundsätzlich kein Anzeichen dafür sein, dass es dort zu Übertragungen gekommen ist. Oftmals handelt es sich um einen reine Vorsichtsmaßnahme. Wer davon erfährt, dass ein Ort, an dem er sich kürzlich aufgehalten hat, unter Quarantäne gestellt wurde, sollte sich zunächst über die genauen Gründe informieren.
Oftmals besteht kein Grund zur Sorge, zum Beispiel, wenn der Erkrankte erst angereist ist, nachdem man selbst schon abgereist war oder der eigene Aufenthalt schon 14 Tage oder länger her ist, ohne dass Symptome entwickelt wurden.
Wer unter Symptomen leidet, sollte – nach telefonischer Vorankündigung und mit Verweis auf den unter Quarantäne stehenden Ort – einen Arzt aufsuchen. Eine weitere Abklärung kann je nach Schwere der Symptome auch ohne Krankenhausaufnahme erfolgen.