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Update! Strikte Ausgangsbeschränkungen – Was ist erlaubt und was ist verboten?

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Bild: SAT.1

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Im Freistaat Bayern gilt noch bis einschließlich Sonntag, 19. April, also bis zum Ende der Osterferien, zur Eindämmung des Coronavirus eine strikte Ausgangsbeschränkung. Ziel soll es sein, soziale Kontakte zu vermeiden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen.

Hier sind die wichtigsten Regeln, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, zusammengefasst:

Die Wohnung oder das Haus zu verlassen, ist nur aus triftigem Grund erlaubt. Dazu zählen jeweils der Hin- und Rückweg

Dabei ist stets ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Verboten ist hingegen:

Jegliche Gruppenbildung ist verboten. Verstöße gegen diese Regelungen werden von der Polizei geahndet und können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

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