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Corona-Krise: Was ist an Ostern überhaupt erlaubt?

Corona-Krise: Was ist an Ostern überhaupt erlaubt?

Symbolbild: Ostern

Wegen der Corona-Krise kann das Osterfest in diesem Jahr nicht wie gewohnt gefeiert werden. Auslandsreisen fallen wegen Reisewarnungen für die ganze Welt weg; zudem gelten Einreisebeschränkungen. Und was ist innerhalb Deutschlands noch möglich?

Sind innerdeutsche Reisen noch möglich?

Nicht wirklich. Das Fernbusunternehmen „FlixBus“ hat seinen Betrieb beispielsweise komplett eingestellt. Fahrten mit der Deutschen Bahn sind zwar theoretisch noch möglich, sie können aber in den meisten Fällen problemlos storniert werden, denn touristische Übernachtungen sind weitgehend mindestens bis zum 20. April bundesweit verboten.

Ausflüge nach Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sind komplett untersagt. Auch die deutschen Inseln in der Nord- und Ostsee sind für Urlauber tabu. Auch mit dem Auto sollte niemand mit touristischen Absichten aufbrechen.

Können Freunde oder Verwandte im eigenen Bundesland besucht werden?

Besuche anderer Haushalte sind weitestgehend verboten. Bundeskanzlerin Angela Merkel rief dazu auf, „während der Ostertage auf private Reisen und Besuche, selbst von Verwandten, zu verzichten. Denn die Pandemie kenne keine Feiertage.“

In mehreren Bundesländern ist es eh ohnehin untersagt, die eigene Wohnung ohne triftigen Grund zu verlassen.

Wie sieht es mit klassischen Osteraktivitäten aus?

Traditionelle Osterfeuer müssen ausfallen, wegen des verhängten Versammlungsverbots. Der Besuch von Gottesdiensten ist ebenfalls verboten. Sie werden jedoch verstärkt im Fernsehen aber auch im Internet übertragen. Möglich sind natürlich Osteraktivitäten im eigenen Haushalt.

Welche Möglichkeiten zur Beschäftigung gibt es noch?

Das kommt ganz auf das Bundesland an. In der gesamten Bundesrepublik sind Spaziergänge mit den Mitgliedern des eigenen Haushaltes erlaubt. Auch das Sporttreiben ist an frischen Luft durchaus möglich.

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