Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können sollen nach Ansicht des Bundes unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Voraussetzung sei aber besonders bei kleinen und historischen Gebäuden, dass die besonderen Auflagen zum Infektionsschutz sowie die Einhaltung des nötigen Abstands räumlich und personell umgesetzt werden könnten, wie es in der Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder, die der dpa vorliegt, heißt.
Dazu soll kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für coronabedingte Umbaumaßnahmen aufgelegt werden.