Zugang erleichtert! Mehr Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können von Corona-Soforthilfen profitieren!

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Symbolbild: Antrag stellen

NÜRNBERG. Von den Corona-Soforthilfen von Bund und Freistaat Bayern können ab sofort mehr Unternehmen, Selbständige und Freiberufler als bisher profitieren. Denn die Definition eines Liquiditätsengpasses wurde geändert. Nach neuer Definition liegt ein Liquiditätsengpass bereits dann vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, wie zum Beispiel gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten zu zahlen. Private und sonstige liquide Mittel müssen also nicht mehr zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.

„Die neue Definition des Liquiditätsengpasses bedeutet eine erhebliche Erleichterung für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler. Mehr Wirtschaftstreibende können nun die Soforthilfen von Bund und Freistaat erhalten. Auch Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige werden davon profitieren.“, so Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas

Der Antrag kann seit letzter Woche nur noch online auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums gestellt werden. Dabei wird automatisch entschieden, ob im konkreten Fall das Soforthilfeprogramm des Bundes oder Freistaats zur Anwendung kommt.

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