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Bescheide werden verschickt: Zurückgeholte Urlauber müssen zwischen 200 und 1.000 Euro zahlen

Bescheide werden verschickt: Zurückgeholte Urlauber müssen zwischen 200 und 1.000 Euro zahlen

Symbolbild: Rechnungen bezahlen

Das Auswärtige Amt hat die ersten tausend Kostenbescheide an Urlauber verschickt, die wegen der Corona-Krise aus dem Ausland zurückgeholt werden mussten. Für die Reisenden gelte eine vierteilige Preisstaffel je nach Reiseland zwischen 200 und 1.000 Euro, hieß es am Freitag aus dem Außenministerium. Insgesamt sollen demnach in den kommenden Monaten 67.000 Reisende solche Bescheide erhalten, damit sie sich an den Kosten der Rückholaktion beteiligen.

Darunter seien etwa 56.000 Deutsche und gut 11.000 Bürger anderer Staaten vorwiegend der EU, hieß es weiter. Ausschlaggebend für die stark pauschalisierte Berechnung seien die ungefähren Durchschnittskosten für ein Economy-Ticket sowie die Kosten vergleichbarer Rückholaktionen anderer EU-Staaten. 

Wie in Berlin bekannt wurde, werden für Flüge von den Kanarischen Inseln oder aus nordafrikanischen Staaten 200 Euro fällig, für Flüge aus anderen afrikanischen Staaten und der Karibik 500 Euro, aus Südamerika und Asien 600 Euro sowie aus Neuseeland und Australien 1000 Euro.

Die Kostenbeteiligungen der Reisenden sollen etwa 40 Prozent der Kosten von rund 93,8 Millionen Euro abdecken. Den Rest trägt teilweise der Bund, ein weiterer Teil wird aus EU-Zuschüssen abgedeckt, da auf den meisten Flügen auch Bürger anderer EU-Staaten mit an Bord waren. Das Auswärtige Amt hatte im Rahmen der Aktion 260 Charterflüge und zwölf teilweise gecharterte Flügen aus insgesamt 65 Ländern organisiert.

Insgesamt waren sogar mehr als 240.000 Menschen zurück nach Deutschland geflogen worden, weil sie wegen gestrichener Rückflüge oder geschlossener Grenzen und Flughäfen im Ausland festsaßen. Die Kostenbescheide erhalten vom Auswärtigen Amt aber nur diejenigen von ihnen, die mit den von der Bundesregierung eigens gecharterten Flügen oder auf angekauften Sitzplatzkontingenten gereist sind. 

Die Kosten für andere Flüge, etwa Sonderflüge von Reiseveranstaltern oder normale kommerzielle Flüge, wurden im Regelfall direkt zwischen den Touristen und den beteiligten Unternehmen abgerechnet. Zudem gab es Mitflüge von Deutschen bei Rückholflügen anderer europäischer Staaten. Dort gelten für die Abrechnung deren Konditionen. Umgekehrt müssen ausländische Mitreisende bei vom Auswärtigen Amt gecharterten Flügen die deutschen Kostensätze zahlen.

„Mit der Pauschalenlösung hat sich die Bundesregierung für eine transparente und möglichst unbürokratische Lösung entschieden, welche die Gleichbehandlung aller Reisenden zum Ziel hat“, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Damit sollten die Betroffenen auch „möglichst schnell Klarheit über die jeweils zu tragenden Anteile erhalten“. 

Für die Rückholaktion hatte der Bundestag der Regierung 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Kostenrahmen wurde mit den verauslagten knapp 94 Millionen Euro also nicht ganz ausgeschöpft. Die tatsächlichen Kosten für den Bund dürften aber wegen der Rückzahlungen der Reisenden und der erwarteten EU-Zuschüsse nur einen Bruchteil dieser Kosten ausmachen.

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