EZB verteidigt Anleihekäufe als „verhältnismäßig“

Gebäude der Europäischen Zentralbank (über cozmo news)
Gebäude der Europäischen Zentralbank (über cozmo news)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den umstrittenen Anleihekäufen hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihr im Jahr 2015 gestartetes Programm verteidigt. Dieses sei „verhältnismäßig“, heißt es im am Donnerstag veröffentlichten Protokoll der vergangenen Sitzung des EZB-Rats. Die Maßnahme habe dazu beigetragen, die Ziele bei der Preisstabilität in der Eurozone zu erreichen. Zudem seien „ausreichend Sicherungen“ in das Programm eingebaut gewesen, um mögliche negative Folgen zu begrenzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebilligte EZB-Anleihekaufprogramm in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Die Verfassungsrichter entschieden, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht umfassend begründet und der EuGH das Vorgehen nicht ausreichend geprüft habe.

Sie stellten deshalb kompetenzwidrige Beschlüsse fest und forderten die EZB auf, die Verhältnismäßigkeit des Programms binnen drei Monaten zu begründen.

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