Bundesverfassungsgericht: Richtergehälter in Berlin jahrelang zu niedrig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Richter und Staatsanwälte in Berlin haben jahrelang verfassungswidrig niedrige Gehälter bekommen. Die Besoldung habe nicht genügt, um ihnen „einen nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen“, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach seinem entsprechenden Urteil am Dienstag mit. Betroffen sind demnach mehrere Besoldungsgruppen zwischen 2009 und 2015. Der Gesetzgeber muss nun verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens zum 1. Juli 2021 treffen.

Außerdem sei eine rückwirkende Behebung hinsichtlich derjenigen Richter und Staatsanwälte erforderlich, die sich gegen die Höhe ihrer Besoldung „zeitnah  mit den statthaften Rechtsbehelfen“ gewehrt hätten. Unerheblich sei, ob ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebe.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Besoldung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Kläger im Ausgangsverfahren waren ein Vorsitzender Richter sowie ein Richter am Berliner Landgericht, außerdem die Witwe eines verstorbenen Richter am Kammergericht.

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