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Der Tag danach: Hongkongs Polizei setzt Wasserwerfer gegen Demonstranten ein – 180 Festnahmen

Der Tag danach: Hongkongs Polizei setzt Wasserwerfer gegen Demonstranten ein – 180 Festnahmen

Symbolbild: Chinesische Polizei

Einen Tag nach dem Inkrafttreten des umstrittenen Sicherheitsgesetzes in Hongkong sind die Proteste in der chinesischen Sonderverwaltungszone wieder voll entbrannt. Die Polizei ging am Mittwoch – dem 23. Jahrestag der Übergabe Hongkongs an China –  mit Wasserwerfern gegen tausende Demonstranten vor, mindestens 180 Menschen wurden festgenommen. Die Polizei meldete außerdem die ersten Festnahmen unter dem neuen Sicherheitsgesetz. Die heftige internationale Kritik an seinem Umgang mit Hongkong wies China scharf zurück.

Tausende Menschen widersetzten sich einem Versammlungsverbot und blockierten unter anderem Straßen in der Finanzmetropole. Um die Proteste aufzulösen, feuerte die Polizei mehrfach auch mit Tränengas aus Wasserwerfern auf die Demonstranten. Dabei wurden Demonstranten sowie Journalisten getroffen, darunter auch Reporter der Nachrichtenagentur AFP. 

Unterdessen wurden auch die ersten Demonstranten wegen Verstößen gegen das neue Sicherheitsgesetz in Gewahrsam genommen. Ein Mann sei als erster wegen des Besitzes einer Unabhängigkeitsflagge festgenommen worden, schrieb die Polizei auf Twitter. Später wurden sechs weitere Menschen wegen ähnlicher Vergehen festgenommen. „Das Eintreten für die Unabhängigkeit Hongkongs ist gegen das Gesetz“, sagte Hongkongs Sicherheitsminister John Lee vor Reportern.

Am Dienstag hatte Peking das Sicherheitsgesetz für die Sonderverwaltungszone verabschiedet. Hongkongs pekingtreue Regierung setzte es noch am selben Tag in Kraft. Das Gesetz greift massiv in die Autonomierechte der Finanzmetropole ein.

Kritiker befürchten, dass es vor allem auf die pro-demokratischen Kräfte in Hongkong abzielt. Im vergangenen Jahr gab es in Hongkong monatelange und mitunter gewalttätige Proteste der Demokratiebewegung, die sich gegen den wachsenden Einfluss Pekings in der Sonderverwaltungszone zur Wehr setzt. 

Das Gesetz erlaubt den chinesischen Behörden ein hartes Vorgehen gegen alle Aktivitäten, die nach ihrer Auffassung die nationale Sicherheit bedrohen. Wer das Gesetz bricht, muss mit mindestens zehn Jahren Haft rechnen, könnte aber auch lebenslang im Gefängnis landen. Der chinesischen Führung wird vorgeworfen, mit dem Gesetz den Grundsatz „Ein Land, zwei Systeme“ aufzuheben und die garantierten demokratischen Bürgerrechte in Hongkong zu unterdrücken. 

Angesichts der scharfen Kritik von westlichen Staaten an dem Gesetz forderte China die Länder zum Schweigen auf. „Das geht Sie nichts an“, sagte Zhang Xiaoming vom Büro des Staatsrats für Angelegenheiten in Hongkong und Macao auf einer Pressekonferenz. Das Gesetz richte sich gegen „eine Handvoll Krimineller“ und habe „nicht das gesamte Oppositionslager“ zum Ziel, betonte Zhang. Stattdessen zeige die Politik „Ein Land, zwei Systeme“ die „politische Toleranz“ der Regierung.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) forderte derweil klare Signale und einen einheitlichen Weg der EU gegenüber China. Die EU müsse sich „jetzt sehr schnell, sehr klar“ gegenüber China verhalten, sagte Maas im ZDF-„Morgenmagazin“. Es sei wichtig beim Thema China, „dass wir uns als Europäer verhalten und nicht jeder einzelne seinen Weg sucht“. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell erklärte, es sei „wesentlich“, dass die freiheitlichen Rechte Hongkongs bewahrt würden. 

Als Vergeltungsmaßnahme gegen von den USA verhängte Sanktionen ordnete Peking am Mittwoch an, dass vier US-Medien Einzelheiten über ihre Mitarbeiter und Finanzen in China offen legen müssen. Dafür hätten sie sieben Tage Zeit, sagte der Außenamtssprecher Zhao Lijian. US-Außenminister Mike Pompeo hatte zuvor China mit weiteren Sanktionen wegen der Hongkong-Frage gedroht.

Das Gesetz ist der bislang stärkste Einschnitt in Hongkongs halbautonomen Status. Der früheren britischen Kronkolonie waren bei ihrer Übergabe an China im Jahr 1997 für 50 Jahre Sonderrechte gewährt worden, darunter Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

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