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Durch Ehegattensplitting bis zu 700 Euro weniger Krankengeld in Steuerklasse V

Durch Ehegattensplitting bis zu 700 Euro weniger Krankengeld in Steuerklasse V

Symbolbild: Hochzeit

Das Ehegattensplitting reduziert den Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld monatlich um mehrere hundert Euro. In der Lohnsteuerklasse V ist die Differenz beim Krankengeld besonders groß, wo es trotz gleicher Sozialbeiträge bis zu 700 Euro monatlich weniger gibt als in der Steuerklasse III, wie aus einer von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung am Donnerstag veröffentlichten Studie hervorgeht. Zu 90 Prozent betrifft die Benachteiligung Frauen.

Beim Krankengeld ist die Differenz demnach am größten bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5000 Euro. Eine Erwerbsperson in Lohnsteuerklasse III erhält ein Netto-Krankengeld von 2682 Euro, in Steuerklasse V sind es hingegen nur 1985 Euro monatlich und damit 697 Euro weniger. Das sind 26 Prozent Unterschied.

Ähnlich groß ist die prozentuale Differenz beim Krankengeld durchgängig ab einem Monatsbrutto von 2500 Euro. Bei 2500 Euro beträgt der Unterschied auch schon 414 Euro im Monat. Am geringsten ist der Unterschied mit je sechs Prozent bei geringen Einkommen von rund 830 Euro brutto im Monat und bei hohen von knapp 6700 Euro.

Auch beim Arbeitslosengeld I unterscheiden sich die monatlichen Zahlungen um maximal 635 Euro. Soviel weniger erhalten Beschäftigte mit Steuerklasse V bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6700 Euro im Vergleich zur Steuerklasse III. Selbst bei niedrigen Bruttoeinkommen liegen die Ansprüche mit unterschiedlichen Steuerklassen noch um mindestens zwölf Prozent auseinander.

Beim Elterngeld ergibt sich die maximale Differenz bei einem Bruttoeinkommen von knapp 4200 Euro monatlich. Eine Person in Klasse III erhält 1789 Euro monatlich, während es in Steuerklasse V nur 1292 Euro gibt und damit 497 Euro weniger. 

Die Hans-Böckler-Stiftung sieht sich durch die Studie in ihrer Forderung nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings bestätigt. Nach Auffassung der Studienautoren vom Institut für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien in Berlin und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer stellen diese Steuerregelungen eine Geschlechterdiskriminierung dar. Die Vorteile der Kombination der Steuerklassen III und V für das monatliche Haushaltseinkommen würden „durch Nachteile zulasten von Frauen erkauft“.

Die Wissenschaftler schlagen eine Reform bei der Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens und die Abschaffung von Steuerklasse V vor. Die bestehende Alternative, Steuerklasse IV oder das Faktorverfahren für beide Eheleute, würde die „geschlechtsbezogenen Nachteile bei der Berechnung der Lohnsteuer beseitigen“. Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings bliebe für das Paar erhalten, er würde aber annähernd gleich aufgeteilt.

Für die Lohnersatzleistungen schlägt die Studie generell die Berechnung anhand der Steuerklasse IV vor, um nicht nur die Nachteile der Steuerklasse V, sondern auch die Benachteiligung von Alleinerziehenden und anderen nicht verheirateten Eltern zu beseitigen. 

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