Hof: Anklage wegen Mordes nach tödlichem Raserunfall erhoben

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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HOF. Nach einem tödlichen Raserunfall in Oberfranken hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Die Ermittler klagten einen zur Tatzeit im Februar 20-Jährigen wegen Teilnahme an verbotenen Autorennen und Mordes an, wie die Staatsanwaltschaft Hof am Mittwoch mitteilte. Nach einem beendeten illegalen Autorennen in Selb wollte der 20-Jährige demnach einer Gruppe imponieren und erneut mit höchstmöglicher Geschwindigkeit an ihr vorbeifahren.

Auch das spätere Opfer, ein 19-jähriger Fußgänger, war den Angaben zufolge Teil der Gruppe. Ihn soll der mutmaßliche Täter mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 90 Kilometern pro Stunde frontal erfasst haben. Trotz sofortiger Reanimationsversuche erlag der junge Mann aus Kulmbach noch vor Ort seinen schweren Verletzungen, wie es hieß. 

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift davon aus, dass der Verdächtige den Tod zumindest mit bedingtem Vorsatz sowohl mit gemeingefährlichen Mitteln als auch heimtückisch verursacht hat. Hierbei gehen die Ermittler nach eigenen Angaben davon aus, dass der Angeschuldigte realisiert hatte, dass die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Tötung unbeteiligter Dritter sehr hoch war und dass er diese mögliche Todesfolge billigend in Kauf nahm. 

Die Anklage wurde zur Jugendkammer des Landgerichts erhoben, da der junge Mann zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Raserfälle beschäftigen die Gerichte in Deutschland immer wieder. Jeweils im Einzelfall muss bei solchen Raserfällen vor allem entschieden werden, ob es sich um fahrlässige Tötung oder doch um Mord handelt. Im Juni hatte der Bundesgerichtshof ein Mordurteil im Berliner Raserfall bestätigt, nachdem der Mann bei einem illegalen Rennen am Kurfürstendamm einen tödlichen Unfall verursachte. Das Mordurteil gegen den zweiten Raser hob das Gericht auf.

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