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Käuferschutz im Internet laut Stiftung Warentest stark eingeschränkt

Käuferschutz im Internet laut Stiftung Warentest stark eingeschränkt

Symbolbild: Online shoppen

Wenn Verbraucher beim Onlineeinkauf auf Probleme stoßen und sich nicht mit dem Händler einigen können, helfen mitunter sogenannte Käuferschutzangebote. Doch diese haften in unterschiedlichem Umfang und haben strenge Bedingungen, wie die Stiftung Warentest am Montag kritisierte. Für die August-Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“ testete sie elf Käuferschutzangebote von Onlinehändlern wie Amazon und Ebay sowie Zahlungsdienstleistern wie Paypal und Klarna.

Der Käuferschutz soll als Absicherung bei Internetkäufen dienen und verspricht Verbrauchern in der Regel die Erstattung eines im Voraus gezahlten Kaufpreises, wenn bestellte Produkte beispielsweise fehlen oder beschädigt sind und der Käufer kein Geld vom Anbieter selbst bekommt. „Kommt die Ware trotz geleisteter Vorauszahlung gar nicht erst an, hat der Kunde die besten Chancen auf Erstattung“, erklärten die Tester. Hier könne der Käuferschutz „ein bequemer Weg sein, den Kaufpreis zurückzuholen“.

Weicht gelieferte Ware hingegen von der Bestellung ab, decken einige Programme demnach generell keinen Erstattungsanspruch. Auch wenn ein Händler den Kaufpreis für zurückgeschickte Ware einfach einbehalte, greife der Käuferschutz häufig nicht. Die Kosten für die Rücksendung selbst sind den Angaben zufolge „nur bei wenigen Anbietern“ Teil der Erstattung – und vier der getesteten Angebote gelten nur bis zu einem Höchstbetrag pro Einkauf.

„In allen Fällen gilt: Beantragt der Kunde das Angebot nicht in einer bestimmten Frist, verfällt der Anspruch“, betonte die Stiftung. Sie kritisierte außerdem, dass bestimmte Produktgruppen wie Gutscheine und Arzneimittel in der Regel vom Käuferschutz ausgeschlossen seien.

Diese Einschränkungen bedeuten indes nicht, dass Verbraucher unfaire Praktiken und Versäumnisse von Onlinehändlern einfach hinnehmen müssen: „Hilft der Käuferschutz nicht, haben Sie immer noch die gesetzlichen Kundenrechte, die Sie notfalls einklagen können“, erklärten die Tester.

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