Steuer-Erleichterungen für Familien, Behinderte und Pflegende

Symbolbild: Geld
Symbolbild: Geld

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch steuerliche Erleichterungen für viele Bürger beschlossen. Sie sollen zum Jahreswechsel in Kraft treten. Das Parlament muss den Vorlagen noch zustimmen. Hier ein Überblick darüber, wem die Erleichterungen zugute kommen:

FAMILIEN

Das Kindergeld steigt um 15 Euro pro Monat und Kind. Für das erste und zweite Kind steigt es damit auf jeweils 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro, für das vierte Kind und alle weiteren Kinder auf 250 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht – von 7812 Euro auf 8388 Euro. Die Freibeträge sollen unter anderem sicherstellen, dass Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung ihrer Kinder nicht besteuert werden. Die Erleichterungen sollen sich 2021 auf zwölf Milliarden Euro summieren.

GERINGVERDIENER

Das steuerfreie Existenzminimum wird in zwei Schritten angehoben: Im Jahr 2021 steigt der Grundfreibetrag von 9408 Euro auf 9696 Euro. Ein Jahr später erhöht er sich dann weiter auf 9984 Euro. Diese Beträge werden nicht besteuert.

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Pflegende Angehörige können Belastungen durch die häusliche Pflege künftig stärker steuerlich geltend machen: Der Pflege-Pauschbetrag steigt auf 1800 Euro pro Jahr und verdoppelt sich damit fast. Die Pauschbeträge gelten künftig auch für Fälle mit Pflegegrad 2 (600 Euro im Jahr) und Pflegegrad 3 (1100 Euro im Jahr).

BEHINDERTE

Der Behinderten-Pauschbetrag steigt auf das Doppelte. Mit dem Pauschbetrag sollen behinderungsbedingte Aufwendungen steuerlich anerkannt werden. Die Höhe ist weiterhin vom Grad der Behinderung abhängig – bei einem Behindertengrad von 100 Prozent beträgt der Pauschbetrag künftig 2840 Euro statt 1420 Euro.

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