Urteil: Reisewarnung des Auswärtigen Amts verletzt Rechte von Reiseunternehmen nicht

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Die Warnung des Auswärtigen Amts vor Reisen in zahlreiche Länder verletzt deutsche Reiseunternehmen nicht in ihren Rechten. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag von zwei Reiseunternehmen, die auf Reisen in bestimmte afrikanische Länder spezialisiert sind, laut Mitteilung vom Montag ab. Sie hatten die teilweise Aufhebung der Reisewarnung verlangt.

Das Gericht lehnte dies ab. Denn die Warnung des Auswärtigen Amtes verletze die Rechte der Reiseunternehmen, insbesondere deren Berufsfreiheit, offensichtlich nicht, erklärten die Richter. Die Reisewarnung beziehe sich angesichts der Pandemie auf Fernreisen im Allgemeinen und nicht auf Reisen mit bestimmten Reiseveranstaltern. 

Außerdem könnten befürchtete Einbußen der Reiseunternehmen nicht eindeutig der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zugerechnet werden, erklärte das Gericht. Die Reiseplanung potenzieller Touristen würde auch durch deren möglicherweise durch die Krise erschwerte finanzielle Situation beeinflusst, ebenso wie durch die aktuelle Entwicklung der Pandemie.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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