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700 Millionen Euro Entsorgungskosten: Hersteller sollen für Beseitigung von Kippen und To-Go-Bechern zahlen

700 Millionen Euro Entsorgungskosten: Hersteller sollen für Beseitigung von Kippen und To-Go-Bechern zahlen

Symbolbild: To-Go-Kaffeebecher

Bund und Kommunen sind sich einig: Für die Entsorgung von Zigarettenkippen, To-Go-Bechern und anderen Einwegprodukten sollen künftig die Hersteller zahlen. Die Beseitigung dieses Straßenmülls kostet jährlich rund 700 Millionen Euro, wie eine Studie ergab. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte in Berlin, es sei „nur gerecht, wenn wir die Bürger entlasten und im Gegenzug die Einwegplastik-Hersteller zur Kassen bitten“.

Laut der am Donnerstag veröffentlichten Studie für den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) fallen allein 225 Millionen Euro jährlich für die Entsorgung von Kippen an, 120 Millionen Euro für die Entsorgung von Einwegbechern. Die insgesamt rund 700 Millionen Euro bedeuten demnach 8,30 Euro pro Kopf und Jahr. 

Die Beseitigung von Kippen sei besonders kostenintensiv, weil diese häufig in Straßenpflasterfugen, Baumscheiben oder anderen schwer zugänglichen Stellen landen, wie der VKU erläuterte. Das verkompliziere die Reinigung und mache sie teurer. 

Die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe entsorgen laut Studie pro Einwohner und Jahr knapp 140 Liter Straßenmüll. Diese Menge lande in Straßenpapierkörben, auf der Straße oder im Gebüsch. 

Der Großteil (knapp 60 Prozent des Volumens) sind „sonstige Abfälle“ wie Grünschnitt, Sand, Split, Lebensmittel und Hundekot. 22 Prozent sind Einwegkunststoffe – dazu zählen Kippen, Becher, Tüten und Verpackungen für Take-Away-Lebensmittel. Der Rest sind Verpackungen aus Glas, Pappe, Papier oder Metall und „sonstige Kunststoffe wie Spielzeug. 

„Unser Ziel sind saubere Parks und saubere Straßen“, sagte Ministerin Schulze. „Neben mehr Kostengerechtigkeit sollte aber auch ein Plus für die Umwelt“ herauskommen. Mit dem Geld der Hersteller sollen die Kommunen demnach auch dabei unterstützt werden, „mehr Reinigungspersonal einzustellen, neue Kehrmaschinen anzuschaffen oder zusätzliche Papierkörbe und Aschenbecher aufzustellen“. 

Bis es soweit ist, dürfte aber einige Zeit vergehen: Schulze sagte, zunächst brauche es eine gesetzliche Grundlage durch den Bundestag, Leitlinien der EU-Kommission und Gespräche mit den Einwegplastik-Herstellern. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) warnte bereits vor einer „weiteren übermäßigen Kostenbelastung“ der Branche. 

Zwar sehe die EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukten auf die Umwelt vor, dass sich die Inverkehrbringer künftig anteilig an den Kosten der Reinigungsmaßnahmen beteiligen. Das sei aber „kein Freibrief“ für „extensive“ finanzielle Forderungen der Kommunen. Der BVE äußerte zudem Zweifel an der Eignung der Studie als Datenbasis: Sie sei nur eine „Momentaufnahme“ und berücksichtige nicht den „starken Wandel“ auf dem Verpackungsmarkt. 

In dieser EU-Richtlinie ist auch geregelt, dass ab Sommer 2021 Kunststoffeinwegprodukte verboten sind, für die es Alternativen aus anderen Materialien gibt. Dazu gehören Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonhalterungen sowie Becher und Essensbehälter für den Sofortverzehr aus Styropor.

Für die VKU-Studie wurden in 20 ausgewählten Klein-, Mittel- und Großstädten Abfälle aus Straßenpapierkörben und Kehricht analysiert und auf dieser Basis die Entsorgungskosten ermittelt. Die Studie wurde im Auftrag des VKU vom INFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management erhoben.

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