Anklage gegen sieben Mitarbeiter von Mainzer Bank wegen Geldwäsche erhoben

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)
Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen zwei ehemalige Geschäftsführer und vier weitere, teilweise ehemalige Mitarbeiter einer Mainzer Bank Anklage vor dem Landgericht Mainz erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, die Herkunft von Geldern in Höhe von insgesamt rund 160 Millionen Euro verschleiert zu haben, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Der Tatvorwurf lautet auf gemeinschaftlich begangene banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche.

Hintergrund des Verfahrens sind Ermittlungen dänischer und belgischer Behörden gegen eine international agierende Gruppe wegen banden- und gewerbsmäßigen Steuerbetrugs. Die Ermittler in den Nachbarländern werfen der Gruppe vor, den Finanzbehörden Aktiengeschäfte vorgetäuscht zu haben. Von den 160 Millionen Euro sollen sieben Millionen Euro zum Nachteil des belgischen Fiskus erlangt worden sein, der Rest zum Nachteil der dänischen Behörden.

Die Beschuldigten sollen gegenüber den dänischen Behörden angegeben haben, dänische Aktien gekauft und am Dividendenstichtag Dividenden erhalten zu haben, von denen die dänischen Finanzbehörden eine Quellensteuer einbehalten hätten. Tatsächlich habe es diese Aktiengeschäfte nie gegeben.

Die in Dänemark Beschuldigten sollen wahrheitswidrig gegenüber dem dänischen Fiskus behauptet haben, dass die Inhaber der Aktien US-Gesellschaften seien, die in den USA besteuert würden. Wegen eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens hätten sie Anspruch auf Rückerstattung der angeblich gezahlten Quellensteuer.

Der Schaden für den dänischen Staat durch die Steuerrückerstattungen zwischen 2012 und 2015 beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz auf einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag. Durch die Taten seien US-Pensionsfonds begünstigt worden.

Einige dieser Fonds unterhielten laut Anklage Konten bei einer Bank in Mainz. Über diese Konten seien erschlichene Rückerstattungsbeträge weiterleitet worden. Die Angeschuldigten im Verfahren der Koblenzer Staatsanwaltschaft sollen gewusst haben, woher das Geld stammt, und es zwischen Februar 2015 und Mai 2017 von Mainz aus auf Konten verschiedener Firmen in unterschiedlichen Ländern weitergeleitet haben, um die Herkunft zu verschleiern.

Ursprünglich wurde in dem Komplex gegen sieben Verdächtige ermittelt. Das Verfahren gegen eine weitere Mitarbeiterin der Bank wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Die beiden ehemaligen Geschäftsführer befinden sich seit Anfang Februar in Untersuchungshaft.

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