Bundesregierung entscheidet auf Koalitionsgipfel am Dienstag über Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

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Symbolbild: Handwerker

Die Bundesregierung will beim Koalitionsgipfel am Dienstag über eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds in der Corona-Krise entscheiden. Grundsätzlich sind sich Union und SPD zwar einig, allerdings gibt es Streit über einzelne Aspekte wie die geforderte Weiterbildung für Beschäftigte in Kurzarbeit. Ein Überblick über die aktuellen Regelungen und die Debatte.

WAS IST KURZARBEITERGELD?

Die staatliche Kurzarbeit-Regelung soll verhindern, dass Unternehmen in Krisen wie derzeit während der Corona-Pandemie Beschäftigte entlassen, weil es vorübergehend in den Betrieben weniger oder gar keine Arbeit gibt. Grundsätzlich können Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten wegen Arbeitsausfalls Lohneinbußen von mindestens zehn Prozent haben. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit Kindern 67 Prozent. Die Zahlungen sind regulär auf zwölf Monate befristet.

WAS GILT IN DER CORONA-KRISE?

In der Corona-Krise hat die große Koalition Ausweitungen und Erleichterungen der bestehenden Regelungen beschlossen. So wurden rückwirkend zum 1. März die Leistungen erhöht: Ab dem vierten Monat beträgt die Höhe des Kurzarbeitergelds nun 70 Prozent des Lohnausfalls, ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 Prozent. Bedingung ist, dass sie in der Krise maximal die Hälfte ihrer bisherigen Arbeitszeit ableisten. Arbeitnehmer mit Kindern bekommen jeweils sieben Prozentpunkte mehr. 

FÜR WEN GREIFEN DIE REGELN DES CORONA-KURZARBEITERGELDS?

Kurzarbeitergeld ist nun für jeden Betrieb möglich, auch für Beschäftigte in Zeitarbeit. Derzeit reicht es auch, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens von Arbeitsausfall betroffen sind. Beiträge für die Sozialversicherungen werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Die Corona-Sonderregelungen hat die Bundesregierung zunächst bis zum Jahresende befristet.

WELCHE VORSCHLÄGE KOMMEN AUS DER BUNDESREGIERUNG?

Da ein Ende der Corona-Pandemie nicht absehbar ist und weiterhin Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit sind, diskutiert die Bundesregierung über eine Verlängerung der Sonderregelungen. Die Debatte geht auf einen Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vor gut einer Woche zurück. Der Vizekanzler forderte die Verlängerung des Kurzarbeitergelds von derzeit möglichen zwölf auf 24 Monate. Grundsätzliche Zustimmung kam von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und mehreren Ministerpräsidenten der Union. Kritiker und Opposition fordern, die weitere Zahlung der Hilfen an Bedingungen zu knüpfen, insbesondere die Weiterbildung der Arbeitnehmer.

WAS PLANT DAS BUNDESARBEITSMINISTERIUM?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant laut Medienberichten vom Wochenende eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds bis März 2022. Demnach sollen den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter bis März 2021 vollständig erstattet werden, ab April 2021 dann noch zu 50 Prozent. Um die Qualifizierung von Beschäftigten während der Kurzarbeit zu fördern, soll der Staat demnach die Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 komplett übernehmen, wenn Unternehmen die Kurzarbeiter weiterbilden. Die Zuverdienstgrenzen der Kurzarbeiter sollen ab Januar 2021 bis März 2022 auf einen Minijob bis 450 Euro begrenzt werden.

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