Hamburger Bewährungsurteil gegen früheren SS-Wachmann ist rechtskräftig

Geschichtliches Bild: Nazisymbole an Fasaden
Geschichtliches Bild: Nazisymbole an Fasaden

Das Bewährungsurteil des Hamburger Landgerichts gegen den früheren SS-Wachmann Bruno D. ist rechtskräftig. Die für drei Nebenkläger sowie für den 93-Jährigen eingelegte Revision wurde zurückgenommen, wie das Landgericht am Montag mitteilte. Die Hamburger Kammer hatte D. im Juli wegen der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen sowie des Mordversuchs in einem Fall zu einer zweijährigen Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 93-Jährige 1944 und 1945 als Jugendlicher achteinhalb Monate zur Mannschaft des Konzentrationslagers Stutthof gehört hatte. D. entschuldigte sich vor Gericht für die Verbrechen in Stutthof. Zugleich betonte er, in das Lager abkommandiert worden zu sein.

Im Lager Stutthof nahe Danzig hatte die SS im Zweiten Weltkrieg mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichsten Bedingungen gefangen gehalten, darunter viele Juden. Etwa 65.000 Menschen starben. Stutthof war berüchtigt für die absichtlich völlig unzureichende Versorgung. Die meisten der Gefangenen starben an Krankheiten und Entkräftung.

In Deutschland gab es in den vergangenen Jahren noch einmal mehrere Anklagen sowie Prozesse gegen ehemaligen Angehörige der Mannschaften von Konzentrations- und Vernichtungslagern. Zwei frühere SS-Männer aus Auschwitz, Oskar Gröning und Rudolf Hanning, wurden 2015 und 2016 von den Landgerichten Lüneburg und Detmold jeweils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Beide starben aber vor Rechtskraft des Urteils oder vor Strafantritt.

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