Kalbitz scheitert mit Eilantrag gegen AfD-Parteiausschluss vor Gericht

Andreas Kalbitz - AfD - Bild: Professusductus / CC BY-SA
Andreas Kalbitz - AfD - Bild: Professusductus / CC BY-SA

Der Brandenburger Rechtsaußenpolitiker Andreas Kalbitz ist mit einem Eilantrag zu seinem AfD-Rauswurf gescheitert. Das Berliner Landgericht wies den Antrag, mit dem Kalbitz erreichen wollte, dass die AfD ihm bis zu einem etwaigen Hauptsacheverfahren alle sich aus einer AfD-Mitgliedschaft ergebenden Rechte „uneingeschränkt belässt“, am Freitag ab. Der Entscheidung war eine kurze Verhandlung vorausgegangen, zu der Kalbitz selbst nicht erschien.

Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai mit knapper Mehrheit beschlossen, Kalbitz‘ AfD-Mitgliedschaft zu annullieren, weil er bei seinem Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ verschwiegen haben soll. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli.

Bei der Verhandlung am Freitag betonte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier, dass es im Eilverfahren nicht direkt um die Frage von Kalbitz‘ AfD-Mitgliedschaft geht. Vielmehr muss abgewogen werden, wie offensichtlich es ist, dass er in einem Hauptsacheverfahren Recht bekommen kann und wie schwer die Nachteile für ihn wiegen, wenn er vorerst nicht AfD-Mitglied ist.

AfD-Bundesvorstandsmitglied Alexander Wolf verteidigte am Rande des Prozesses das Vorgehen der Bundespartei gegen Kalbitz, das intern heftig umstritten ist. Dieser habe bei Parteieintritt frühere Mitgliedschaften „extremistischer Art“ nicht angegeben, sagte der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete. Dies berühre ein „Grundprinzip“ der Partei. Kalbitz gehöre nicht in die AfD.

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