Weitere gerichtliche Entscheidung: Hamburg muss keine Maskenpflicht im Unterricht anordnen

Maskenpflicht in der Schule
Maskenpflicht in der Schule

Hamburg muss Schüler und Lehrer nicht zum Tragen einer Maske im Unterricht verpflichten. Den staatlichen Stellen komme bei der Erfüllung ihrer Schutzpflicht für Leben und Gesundheit ein „erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum“ zu, erklärte das Verwaltungsgericht Hamburg am Montag nach einer Eilentscheidung. Der Antragsteller, ein Bürger, wollte Hamburg verpflichten, für Schüler und Lehrer auch im Unterricht eine Maskenpflicht anzuordnen. 

Die Verletzung der Schutzpflicht kann dem Urteil zufolge nur unter strengen Voraussetzungen festgestellt werden, erklärte das Gericht zur Ablehnung des Antrags. Beispielsweise müssen Schutzvorkehrungen dafür überhaupt nicht getroffen worden sein oder offensichtlich ungeeignet sein. Ansprüche auf Erlass oder rechtliche Änderungen könnten nur ausnahmsweise in Betracht kommen, hieß es.

In Hamburg begann das Schuljahr in der vergangenen Woche wieder. Dort gilt eine weitgehende Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts, also etwa in den Fluren, in Pausen und in der Kantine. 

Der Antragsteller machte dem Gericht zufolge nicht glaubhaft, aus welchem Grund neben den getroffenen Maßnahmen auch die Maskenpflicht im Unterricht unerlässlich sein soll. Ein entsprechender Zwang für alle Schüler gehe auch nicht etwa aus Einschätzungen von Virologen des Robert-Koch-Instituts hervor. Gegen die Entscheidung kann der Antragsteller beim Hamburger Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

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