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Beim Pilzesammeln unbekannte Exemplare stehen lassen – Tipps zum Schutz vor Vergiftungen

Beim Pilzesammeln unbekannte Exemplare stehen lassen – Tipps zum Schutz vor Vergiftungen

Pilze im Wald

Ob Steinpilze, Maronen oder Krause Glucken – die Pilzsaison in Deutschland ist noch voll im Gange. Nach dem Regen könnte ein goldener Oktober für weiteres Pilzwachstum sorgen. Damit der Genuss nicht im Krankenhaus endet, sind einige Regeln zu beachten. Fragen und Antworten:

WORAUF SOLLTEN PILZSAMMLER ACHTEN?

Grundsätzlich gilt – nur bekannte Pilze essen. Auch ein Pilzbuch oder das Internet helfen oft nicht weiter, weil Original und Abbildung für einen ungeübten Sammler nicht immer eindeutig zuzuordnen sind. Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGFM) warnt Pilzsammler, sich auf Apps zu verlassen. Das könne zu fatalen Irrtümern führen, so dass ein Giftpilz im Korb und später in der Mahlzeit landet.

Beim geringsten Zweifel sollten Sammler lieber auf die Pilzmahlzeit verzichten oder eine Pilzberatungsstelle aufsuchen. Pilzsammler sollten einen Korb oder andere luftige Gefäße verwenden und zu alte, madige und zu kleine Pilze stehen lassen.

WELCHE PILZE SIND SEHR GIFTIG?

Zu den Giftpilzen gehören in Mitteleuropa unter anderem der grüne und spitzhütige Knollenblätterpilz, Gifthäubling, orangenfuchsige und spitzbuckelige Schleierlinge, Frühjahrslorchel, Pantherpilz und Fliegenpilz. Es gibt kein allgemeines Kriterium zur Unterscheidung von Speise- und Giftpilzen. Zu den Röhrenpilzen, die unter dem Hut eine Art Schwamm haben, gehören aber nur sehr wenige giftige und keine tödlichen Arten.

KÖNNEN AUCH SPEISEPILZE VERGIFTUNGEN AUSLÖSEN?

Ja – nach Angaben der DGFM und der Giftinformationszentren entstehen Pilzvergiftungen am häufigsten durch verdorbene Pilze, wenngleich die Folgen nicht ganz so dramatisch sind. Die verspeisten Pilze waren dann entweder zu alt, oder sie wurden zu lange oder falsch gelagert – etwa in Plastikverpackungen.

Auch rohe Speisepilze als Salat, eine zu kurze Garzeit oder häufigeres Aufwärmen einer Pilzmahlzeit können dem Bundesinstitut für Risikobewertung zufolge eine „unechte“ Pilzvergiftung auslösen. Nur Zuchtchampignons, Steinpilze und einige wenige andere Arten sind roh genießbar. Deshalb sollte jede Pilzmahlzeit mindestens 15 Minuten gegart werden. Auch zu viele Pilze können, womöglich in Verbindung mit Alkohol, zur Unverträglichkeit führen.

WIE OFT DÜRFEN MAHLZEITEN AUFGEWÄRMT WERDEN?

Pilzgerichte können nach Aufbewahrung im Kühlschrank noch ein zweites Mal aufgewärmt werden.

WELCHE VERWECHSLUNGSGEFAHREN BESTEHEN?

Immer wieder werden harmlose Exemplare mit Giftpilzen verwechselt. Verwechslungsgefahr besteht etwa beim grünen Knollenblätterpilz und Champignons oder Täublingen sowie bei Frühjahrslorchel und Speisemorchel. Gleiches gilt für Pantherpilz und Perlpilz sowie Giftchampignon und Wiesenchampignon.

WELCHE SYMPTOME ÄUẞERN SICH?

Möglicherweise lebensgefährliche Pilzvergiftungen zeigen erste Beschwerden frühestens nach sechs bis acht Stunden, oft auch erst viel später. Beim Knollenblätterpilz etwa können Symptome auch erst nach bis zu 24 Stunden auftreten. Wenn das Gift Wirkung zeigt, hat es sich bereits im ganzen Körper verteilt. Vergiftungssymptome sind heftiges wiederholtes Erbrechen, krampfhafte Blähungen und Übelkeit. In schweren Fällen kann es zur Schädigung von Leber oder Nieren kommen bis hin zum Organversagen. Nicht selten treten aber auch Pilzallergien oder -unverträglichkeiten auf.

WAS IST ZU TUN?

Bei ersten Anzeichen einer Pilzvergiftung sollte auf jeden Fall schnellstens ein Arzt aufgesucht oder der Giftnotruf gewählt werden. Reste der gesammelten Pilze, der Mahlzeit und eventuell auch Erbrochenes können bei der Bestimmung helfen. Keinesfalls sollten Milch getrunken oder Kohletabletten gegen Durchfall genommen werden. Milch kann die Giftaufnahme noch begünstigen. Auch auf eigene Faust Erbrechen auszulösen kann gefährlich sein, weil Erbrochenes in die Lunge gelangen kann.

WIE VIELE PILZE DÜRFEN IN DEN KORB?

Grundsätzlich dürfen Pilze nur für den Eigenbedarf gesammelt werden. Besonders geschützte Pilzarten wie Steinpilz, Birkenpilz, Rotkappen und Pfifferlinge und alle Morchelarten dürfen laut Gesetz nur „in geringen Mengen“ für den Eigengebrauch gesammelt werden. Die erlaubten Mengen unterscheiden sich je nach Region und schwanken bei Steinpilzen beispielsweise zwischen einem und zwei Kilogramm pro Tag und Sammler. Bei Verstößen drohen eine Anzeige und saftige Bußgelder.

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