Berlin: Spätverkäufe mit supermarktähnlichem Sortiment dürfen keine Tische bereitstellen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Ein Gericht hat eine neue Regelung in Berlin-Mitte bestätigt, wonach viele Spätverkäufe keine Tische mehr auf den Gehweg stellen dürfen. Der Betreiber eines sogenannten Spätis scheiterte mit einem Eilantrag laut Mitteilung vom Freitag vor dem Berliner Verwaltungsgericht, nachdem der Bezirk Mitte ihm die Erlaubnis dafür verweigert hatte. Der Mann bietet in seinem Laden neben Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Backwaren auch Getränke und Tabakwaren an.

Bislang hatte er eine Erlaubnis für das Herausstellen von Tischen und Stühlen auf einer Fläche von 24 Quadratmetern. Im Mai änderte das Bezirksamt seine Regeln. Nun sind derartige Schankvorgärten auf öffentlichen Straßen nicht mehr zulässig, wenn das Warensortiment zumindest in Teilen dem eines herkömmlichen Supermarkts entspricht. Deswegen verweigerte das Amt dem Spätbetreiber eine weitere entsprechende Genehmigung.

Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück – die geänderte Praxis des Amts sei nicht zu beanstanden. Es sei nachvollziehbar, dass Schankvorgärten vor Spätis anders als vor Bäckereien, Fleischereien und Feinkostläden vor allem während der Nachtruhezeiten zu lauten Menschenansammlungen führten.

Spätis zögen vor allem zur Abend- und Nachtzeit ein Publikum an, das vermehrt Alkohol konsumiere und eine partyähnliche Stimmung erzeuge, hieß es. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. 

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