Website-Icon Nürnberger Blatt

Bundeskabinett beschließt Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Jahresende

Bundeskabinett beschließt Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Jahresende

Symbolbild: Insolvenz - Bild: Tashatuvango / shutterstock.com

Wegen der Corona-Krise überschuldete Unternehmen sollen länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreit bleiben: Das Kabinett beschloss am Mittwoch, diese Antragspflicht noch bis Ende des Jahres auszusetzen. Derzeit gilt die Ausnahmeregelung nur bis Ende September.

„Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Die bestehende Unsicherheit macht vielen Unternehmen weiterhin zu schaffen“, begründete Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Schritt. Überschuldete Unternehmen sollten deshalb bis Ende des Jahres weitere Zeit bekommen, um sämtliche Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. 

Bei Unternehmen, die „lediglich überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig“ seien, bestehe die Aussicht auf eine dauerhafte Sanierung, erläuterte Lambrecht. So könnten Arbeitsplätze erhalten und bestehende Strukturen bewahrt werden.

Unternehmen dagegen, die nach Auslaufen der bisherigen Regelung Ende September akut zahlungsunfähig seien, sollen wieder verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag zu stellen, betonte die Ministerin. Damit wage die Regierung „einen Schritt zurück in Richtung Normalität“. 

Mittelstandspräsident Mario Ohoven kritisierte die geplante Verlängerung der Ausnahmeregelung als „brandgefährlichen Irrweg“. Es gebe bereits jetzt viele Betriebe, „die marktwirtschaftlich nicht mehr rentabel sind oder es nie waren“, sagte der Chef des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Mittwoch. Die Tatsache, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um mehr als 13 Prozent zurückgegangen sei, zeige, „dass mit den staatlichen Corona-Hilfen, dazu zählt auch die pauschale Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, viele Unternehmen künstlich am Leben gehalten werden, die nicht mehr wettbewerbsfähig sind“.

Dabei gehe es nicht um die von der Corona-Krise besonders betroffenen Branchen wie die Gastronomie, Hotellerie oder Veranstaltungswirtschaft, betonte Ohoven – dort hält er eine gezielte Förderung für sinnvoll. Die Insolvenzantragspflicht weiter auszusetzen, „nährt in mir den Verdacht, dass die Politik versucht, die drohende massive Pleitewelle im Mittelstand so lange wie möglich aufzuschieben – am besten bis nach der Bundestagswahl“, sagte der Mittelstandspräsident. 

Ohoven forderte andere Schritte, um Unternehmen in der Krise unter die Arme zu greifen: „Es bedarf gezielter Maßnahmen, damit die Unternehmen Liquidität aufbauen können und der Mittelstand insgesamt entlastet wird.“ Dazu gehörten vor allem eine überfällige Reform der Unternehmensbesteuerung, die Möglichkeit von Verlustrückträgen für zwei, besser drei Jahre und die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Die mobile Version verlassen