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Bundestag verlängert Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Jahresende

Symbolbild: Insolvenz - Bild: Tashatuvango / shutterstock.com

Der Bundestag hat einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen der Corona-Krise zugestimmt. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstagabend einem entsprechenden Entwurf der großen Koalition zu. Demnach wird die Pflicht zum Stellen eines Insolvenzantrags bis zum Jahresende ausgesetzt. Bislang sollte die Ausnahmeregel Ende September auslaufen.

Ziel der großen Koalition ist es, so Unternehmen weiter die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren. Die weitere Aussetzung soll jedoch nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

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