Website-Icon Nürnberger Blatt

Chilenisches Gericht verbietet endgültig Goldmine in den Anden aus Umweltschutzgründen

Chilenisches Gericht verbietet endgültig Goldmine in den Anden aus Umweltschutzgründen

Symbolbild: Mine

In Chile ist das Großprojekt eines kanadischen Unternehmens zum Abbau von Gold und Silber aus Umweltschutzgründen endgültig verboten worden. Ein Spezialgericht für Umweltfragen wies am Donnerstag den Einspruch des Bergbaukonzerns Barrick Gold gegen das Verbot mit endgültiger Wirkung zurück. Das Unternehmen hatte in den Anden die größte offene Gold- und Silbermine der Welt schaffen wollen.

Das „Ausmaß der Gefahr für die Gesundheit der Menschen“ mache die definitive Schließung der Mine Pascua Lama erforderlich, befand das Umweltgericht. Es verhängte außerdem eine Strafe in Höhe von umgerechnet 7,6 Millionen Euro gegen Barrick Gold. Das Bergbauprojekt war bereits seit dem Jahr 2013 ausgesetzt. Damals hatte ein anderes Gericht der Klage von indigenen Anwohnern gegen das Projekt stattgegeben.

Die Mine liegt auf einer Höhe von mehr als 4000 Metern an der Grenze zu Argentinien. Nach Angaben des kanadischen Unternehmens lagern dort 17,8 Millionen Unzen Gold und damit eines der größten weltweiten Vorkommen des Edelmetalls. Anwohner und Umweltschützer in Chile und Argentinien fürchteten jedoch um die naheliegenden Gletscher und die sich daraus speisenden Flüsse.

Greenpeace bezeichnet die jetzige Entscheidung des Umweltgerichts als „sehr wichtigen Sieg“ für die örtlichen Gemeinden, die seit Jahren gegen die ökologischen Auswirkungen des Projekts auf ihr Land gekämpft hätten. Die Umweltschutzorganisation appellierte an die chilenische Regierung, nun den Schutz der Gletscher auszuweiten.

Barrick Gold hatte 2009 damit angefangen, die Infrastruktur für den Gold- und Silberabbau in der Mine zu errichten. Die Förderung sollte ursprünglich 2014 beginnen. Der Konzern wollte umgerechnet bis zu etwa sieben Milliarden Euro in die Mine investieren.

Die mobile Version verlassen