Ex-VW-Chef Winterkorn muss wegen Dieselskandals vor Gericht

Martin Winterkorn - Bild: Volkswagen AG / CC BY
Martin Winterkorn - Bild: Volkswagen AG / CC BY

Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals bei Volkswagen steht fest, dass sich der damalige Konzernchef Martin Winterkorn wegen vermeintlichen Betrugs vor Gericht verantworten muss. Das Landgericht Braunschweig ließ die Anklage wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gegen ihn und vier weitere frühere und aktuelle VW-Mitarbeiter zu. Bei Winterkorn sieht das Gericht mittlerweile hinreichenden Tatverdacht und eine „überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit“.

Winterkorn und den weiteren Angeklagten wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit den illegal in Volkswagen-Fahrzeuge eingebauten Abschalteinrichtungen von 2006 bis 2015 in unterschiedlichem Ausmaß Käufer bewusst getäuscht zu haben, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Laut Gericht sind von den Vorwürfen insgesamt etwa neun Millionen verkaufte Fahrzeuge in Europa und den USA betroffen; der Vermögensschaden der Käufer beträgt „mehrere hundert Millionen Euro“.

Anders als die Staatsanwaltschaft Braunschweig, die im April 2019 Anklage erhoben hatte, sieht die zuständige Kammer des Gerichts „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine bandenmäßige Begehung der Tat durch die Angeklagten“. Winterkorns vier Mitangeklagten wird demnach zum Teil Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall und strafbare Werbung vorgeworfen – zum Teil wird ihnen lediglich Beihilfe zu diesen Delikten zur Last gelegt.

Winterkorns Anwalt Felix Dörr erklärte, der Beschluss des Gerichts sei die „erwartbare Konsequenz der intensiven und langdauernden Prüfung der Anklage durch die Richter“. Er betonte, die Vorwürfe gegen den ehemaligen VW-Chef seien „weiterhin zeitlich und inhaltlich beschränkt auf einen Teil der Anklagepunkte“. 

Bei Vorwürfen der Untreue und der strafbaren Werbung sieht das Landgericht anders als die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Winterkorn. Auch Bonuszahlungen an die Angeklagten in Höhe von 300.000 bis elf Millionen Euro, die die Staatsanwaltschaft beanstandet hatte, werden voraussichtlich kein Thema im Verfahren.

Grünen-Bundestagsfraktionsvize Oliver Krischer lobte die Verfahrenseröffnung. Das Landgericht hole damit nach, „was die Bundesregierung versäumt hat: eine Aufarbeitung des Dieselskandals und eine Klärung der Schuldfrage“.

Volkswagen selbst ist vom Prozess nur mittelbar betroffen. Die Eröffnung des Hauptverfahrens sei „ein weiterer Schritt der juristischen Aufarbeitung gegenüber Einzelpersonen“, teilte der Konzern mit. „Gleichzeitig liegt es im ureigenen Interesse unseres Unternehmens, der Mitarbeiter und der Anteilseigner, die Sachverhalte, die zur Dieselkrise geführt haben, juristisch aufzuklären.“ Volkswagen kündigte an, „weiterhin umfassend mit den ermittelnden Behörden“ zu kooperieren.

Der Dieselskandal war am 18. September 2015 bekannt geworden, Winterkorn war damals VW-Konzernchef. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig 2019 war die erste in dem Komplex. Winterkorn und den anderen Beschuldigten drohen allein für den Betrugsvorwurf zwischen einem halben und zehn Jahren Haft. 

Laut Staatsanwaltschaft wusste Winterkorn seit Ende Mai 2014 von den Diesel-Manipulationen. Er habe diese allerdings weder den zuständigen Behörden angezeigt noch den weiteren Einbau der Schummelsoftware verhindert – vielmehr habe er noch versucht, den Betrug zu verschleiern.

Wann die Gerichtsverhandlung beginnt, blieb am Mittwoch zunächst offen. Die Kammer will den Angaben zufolge zunächst mit den Verfahrensbeteiligten den Ablauf diskutieren. Anschließend sollen die Verhandlungstermine festgelegt werden.

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