Mit Nitrat belastete Gebiet müssen künftig bundesweit einheitlich ausgewiesen werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu, die deutschlandweit einheitliche Kriterien bei der Ausweisung dieser sogenannten Roten Gebiete vorsieht. Wie das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium mitteilten, soll die Vorschrift nun Ende September 2020 in Kraft treten.
Hintergrund der Neuregelung sind die Vorgaben der EU beim Grundwasserschutz. Weil in Deutschland zu viel Nitrat ins Grundwasser gelangt und hohe Strafzahlungen an Brüssel drohen, mussten die derzeitigen Regeln verschärft werden. Bei der Ausweisung der Roten Gebieten, in denen Bauern beim Düngen ihrer Felder ab kommendem Jahr beispielsweise mehr Abstand zu Gewässern einhalten müssen, gab es bislang aber eine unterschiedliche Praxis in den einzelnen Bundesländern.
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte nach der Verabschiedung der neuen Verwaltungsvorschrift im Bundeskabinett im August erklärt, dass es erhebliche Kritik der EU-Kommission an dieser Praxis gegeben habe und die Neuregelung für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit sorgen solle.
Festgelegt werden in der Vorschrift, die auf Bundesebene der letzte Baustein zur Umsetzung der EU-Nitratrichtline ist, nun unter anderem höhere Anforderungen an Grundwasser-Messstellen sowie eine Mindestdichte: Auf 50 Quadratkilometer muss es künftig mindestens eine Messstelle geben. Außerdem soll die Ausweisung der belasteten Gebiete künftig alle vier Jahre überprüft werden. Die Länder haben nun bis Jahresende Zeit, die Ausweisung ihrer Roten Gebiete zu überprüfen und die Landesdüngeverordnungen zu überarbeiten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte, dass die neuen Regeln nicht ausreichten, um die Nitratbelastung der Gewässer zu reduzieren. „Mit der Verwaltungsvorschrift wurden zusätzliche Anforderungen an das Messnetz festgelegt, wobei selbst die Einhaltung der bestehenden Regelwerke vielerorts noch nicht sichergestellt ist“, erklärte der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, Martin Weyand.
Um Nitrateinträge effektiv zu reduzieren und drohenden Strafzahlungen an die EU-Kommission zu entgehen, sei eine „vollumfängliche Anpassung der Düngeverordnung an die europäischen Vorgaben und eine Transparenz über die Düngedaten“ nötig.