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Rechtslage lässt Anspruch zu: Arbeit im Homeoffice soll von der Steuer absetzbar sein

Rechtslage lässt Anspruch zu: Arbeit im Homeoffice soll von der Steuer absetzbar sein

Symbolbild: Homeoffice

Steuerzahler sollten ihre Arbeit im Homeoffice nach Angaben des Bundesfinanzministeriums von der Steuer absetzen können. Das Ministerium „ist der Ansicht, dass der bestehende Rahmen es zulässt, das Homeoffice melden zu können“, sagte am Montag eine Ministeriumssprecherin in Berlin. „Wir sehen die Rechtslage so, dass man das geltend machen kann.“ Über die Forderung aus Hessen und Bayern nach einer Pauschale müsse es jedoch noch eine Einigung zwischen Bund und Ländern geben.

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) und Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hatten am Wochenende eine Initiative zur Absetzbarkeit der Arbeit im Homeoffice im Finanzausschuss des Bundesrates angekündigt. Sie schlagen vor, dass für jeden vollen Tag im Homeoffice ein Pauschalbetrag von fünf Euro als Werbungskosten abgezogen werden kann – bis maximal 600 Euro im Jahr.

Die Arbeit zu Hause bringe zwar in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und -zeit, erklärten die Unionspolitiker. Jedoch entstünden auch zusätzliche Kosten, die nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden können. „Wir möchten deshalb, dass die Zusatzkosten durch Homeoffice unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können“, erklärten Boddenberg und Füracker. 

Ihre Pläne sehen nach Angaben ihrer Ministerien vor, dass keine besondere Voraussetzungen für den heimischen Arbeitsplatz erfüllt werden müssen, um die Pauschale zu erhalten. Es soll demnach keinen Unterschied machen, ob jemand am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum arbeitet. 

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