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Verbraucherschützer in Frankreich kritisieren „eingebauten Verschleiß“ bei Nintendo „Switch“

Verbraucherschützer in Frankreich kritisieren „eingebauten Verschleiß“ bei Nintendo „Switch“

Symbolbild: Nintendo Switch

Verbraucherschützer in Frankreich haben Klage gegen den japanischen Spielekonsolenhersteller Nintendo eingereicht: Sie werfen dem Unternehmen vor, dass die beliebte Spielekonsole Switch zu schnell kaputtgeht. Die Klage lautet auf „geplante Obsoleszenz“, also den eingebauten Verschleiß. Bei der Switch sind demnach die Controller das Problem: Sie stecken oft fest, und das meist weniger als ein Jahr nach dem Kauf der Konsole. 

Die Verbraucherschutzorganisation Que Choisir teilte am Dienstag mit, mehr als 5000 Switch-Nutzer hätten sich bereits über das Problem beschwert. 65 Prozent der Betroffenen berichteten demnach, die Fehlfunktion sei weniger als ein Jahr nach dem Kauf aufgetreten. Das Problem sei nun seit drei Jahren bekannt, erklärte Que Choisir. Nintendo müsse endlich die Ursache beheben – also entweder einen anderen Chip verbauen oder die Konsole besser gegen Schweiß und Schmutz abdichten. 

Die Organisation hatte Nintendo schon im November kritisiert, Nintendo Frankreich bot daraufhin im Januar an, kaputte Spielekonsolen umsonst zu reparieren – auch Geräte, deren Garantie abgelaufen ist. Doch Que Choisir pocht auf Behebung des Problems, da es weiterhin viele Beschwerden gebe. 

In Frankreich gilt seit 2015 ein Gesetz, wonach eingebauter Verschleiß strafbar ist und als Betrug geahndet wird. Bei Verstößen drohen zwei Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe – wobei die Strafe sogar noch höher ausfallen und bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen kann. Gesetzlich als „geplante Obsoleszenz“ definiert, werden dabei „alle Techniken, mit denen ein Anbieter vorsätzlich die Lebensdauer eines Produktes verkürzt, damit die Austausch-Rate erhöht wird“. 

Experten werten das Verbot in Frankreich als klares Signal an die Industrie, das allerdings nur schwer vor Gericht durchzusetzen ist – auch weil den Unternehmen Vorsatz nachgewiesen werden muss. Das Gesetz hat in ihren Augen deshalb mehr eine pädagogische und weniger eine juristische Funktion.

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