Die Arbeit im Homeoffice soll nach einem Vorschlag aus Hessen und Bayern leichter von der Steuer abgesetzt werden können. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) und Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) kündigten am Sonntag an, eine entsprechende Initiative in den Finanzausschuss des Bundesrates einbringen zu wollen. Sie schlagen vor, dass für jeden vollen Tag im Homeoffice ein Pauschalbetrag von fünf Euro als Werbungskosten abgezogen werden kann – bis maximal 600 Euro im Jahr.
Die Arbeit zu Hause bringe in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und -zeit, erklärten die Unionspolitiker. Jedoch entstünden auch zusätzliche Kosten, die nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden können, weil zum Beispiel der heimische Arbeitsplatz gewisse Voraussetzungen nicht erfülle. „Wir möchten deshalb, dass die Zusatzkosten durch Homeoffice unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können“, erklärte Boddenberg und Füracker.
Die Pläne sehen nach Angaben der Finanzministerien vor, dass keine besondere Voraussetzungen für den heimischen Arbeitsplatz erfüllt werden müssen, um die Pauschale zu erhalten. Es soll demnach keinen Unterschied machen, ob jemand am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum arbeitet.
„Der gemeinsame Vorschlag aus Hessen und Bayern trägt zur Steuervereinfachung bei und kann helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden“, zeigten sich die Minister überzeugt.