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DIHK zieht sich vorerst weitgehend aus medialer Öffentlichkeit zurück

DIHK zieht sich vorerst weitgehend aus medialer Öffentlichkeit zurück

IHK Nord Westfalen - Bild: IHK Münster

Nach dem gerichtlich angeordneten Rückzug der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wegen dessen Kompetenzüberschreitungen zieht sich der Dachverband weitestgehend aus der Medienöffentlichkeit zurück. „Der DIHK wird bis auf Weiteres auf alle medialen Äußerungen verzichten“, heißt es in einem Schreiben der DIHK-Spitze an die IHK-Leiter, das der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag.

Demnach wird es vorerst keine Pressemitteilungen und -konferenzen, Interviews oder Podiumsdiskussionen mehr geben. Zu „die gewerbliche Wirtschaft betreffenden Gesetzgebungsverfahren“ und politischen Entscheidungen will der DIHK aber weiter Stellungnahmen und Positionspapiere erarbeiten, wie es in dem Schreiben heißt. Ein „konstruktiv-kritischer und funktionsfähiger DIHK“ sei für die Bundespolitik unverzichtbar. Von sozialpolitischen oder gesellschaftlichen Themen ohne klaren Wirtschaftsbezug nimmt der Verein dagegen komplett Abstand.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober, das einen 13 Jahre währenden Rechtsstreit beendete. Die Leipziger Richter verfügten, dass die IHK Nord Westfalen aus dem DIHK austreten muss, weil dieser regelmäßig seine Kompetenzen überschritten habe und Wiederholungsgefahr bestehe. (Az. 8 C 23.19)

Geklagt hatte ein Windkraftunternehmer aus Münster: Das Mitglied der betroffenen IHK hatte bereits seit 2007 über alle gerichtliche Instanzen versucht, den Austritt seiner Handelskammer aus dem DIHK zu erwirken, weil dieser sich regelmäßig und einseitig zu allgemeinen politischen Fragen wie etwa dem Klimaschutz geäußert habe. Nach einem ersten Urteil 2016 gab ihm das Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche erneut Recht und beanstandete die allgemeinpolitische Betätigung des DIHK.

Dieser will laut dem Schreiben nun gründlich prüfen, wie Kompetenzverstöße „zuverlässig verhindert“ werden können – und gleichzeitig der „gesetzliche Auftrag zur Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft weiter verfolgt werden kann“. Über weitere Schritte sollen Vorstand und Vollversammlung des DIHK demnach Ende November beraten. 

Bis dahin – und solange keine schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig vorliegt – hält sich der Verein in der Öffentlichkeit vorsichtshalber bedeckt – jedenfalls gegenüber der Presse. Der DIHK betonte indes, „alles ihm Mögliche“ für einen Wiedereintritt der IHK Nord Westfalen zu tun.

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