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Ein abstoßender Horrorpfleger – 38-Jähriger wegen Mehrfachmords zur Höchststrafe verurteilt

Ein abstoßender Horrorpfleger – 38-Jähriger wegen Mehrfachmords zur Höchststrafe verurteilt

Symbolbild: Gefängnis

Als der 91-Jährige Mülheimer seinen neuen Pfleger das erste Mal sah, reagierte er deutlich gegenüber seiner Familie: Er werde aus dem Fenster springen, wenn Grzegorz Stanislaw W. bei ihm bleibe, drohte der Greis seiner Familie an. Die Ablehnung zeigte eine gute Menschenkenntnis: Denn W. war ein Horrorpfleger, der mehrmals kurz nach seiner Ankunft neue Patienten mit Insulin zu töten versuchte.

Das Landgericht München I verurteilt W. am Dienstag zu der in Deutschland möglichen Höchststrafe – lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. Sollte der 38 Jahre alte W. überhaupt noch einmal aus dem Gefängnis kommen, dann als alter Mann.

Insgesamt achtmal, so zählt es Richterin Elisabeth Ehrl in der Urteilsbegründung auf, versuchte der aus Polen stammende und von dortigen Agenturen nach Deutschland vermittelte W. seine Patienten zu töten. Der stark übergewichtige Diabetiker spritzte ihnen Insulin aus seinen eigenen Vorräten, obwohl die Patienten gar nicht Diabetes hatten.

W. verfolgt die Urteilsbegründung aufmerksam. Auch nach bald drei Jahren im Gefängnis – Anfang 2018 wurde er festgenommen – ist er stark übergewichtig. Den Kopf hat er nahezu kahl geschoren.

Dieser Anblick habe mehrere Familien direkt nach der Ankunft von W. abgestoßen, schildert Richterin Ehrl. Doch es blieb nicht bei dem abstoßenden Aussehen: Noch viel schwerer wog die Unfreundlichkeit, Schroffheit und Faulheit W.s, der auch schon in Polen einige Jahre in Haft gesessen hatte.

Die Richterin erzählt von dem Mülheimer Senior. Die Familie habe bei der Ankunft von den Besonderheiten des neuen Patienten berichtet, doch W. habe nur Interesse am WLAN-Passwort und dem Inhalt des Kühlschranks gezeigt.

Bei einem der nächsten Patienten des immer nur kurz in den Familien bleibenden W. wurde es nach dem Bericht der Richterin von Anfang an widerlich: Schon nach der ersten Nacht mit W. im Haus habe die Tochter des Patienten eine verunreinigte Toilettenschüssel entdeckt und daneben Handtücher, die W. an Stelle von Toilettenpapier benutzt habe. Als die Tochter den Pfleger darauf aufmerksam machte und zur Reinigung aufforderte, habe dieser verärgert reagiert – und kurz darauf seinem Patienten Insulin gespritzt.

In insgesamt 69 Familien war W. in kurzer Zeit in vielen Teilen Deutschlands im Einsatz. Nach dem letzten Mord an einem 87 Jahre alten Mann aus Ottobrunn bei München suchte die Staatsanwaltschaft in ganz Deutschland nach möglichen Opfern.

Dass W. sich trotz seines Unwillens zum Arbeiten als Pfleger vermitteln ließ, erklärte die Staatsanwaltschaft mit seiner Gier: W. stahl seinen Patienten, was nicht niet- und nagelfest war – von Lebensmitteln aus dem Kühlschrank bis hin zu Schmuck und Bargeld.

In ihrem Plädoyer vor zwei Wochen hatte die Staatsanwältin auch die Frage beantwortet, warum die Familien den auf den ersten Anblick abstoßenden W. überhaupt ins Haus gelassen hatten. Sie waren schlichtweg dringend auf Hilfe angewiesen.

In vielen Fällen suchten die Familien dennoch fast umgehend wieder nach einem Ersatz, doch immer wieder war es vor einem Pflegerwechsel schon zu spät. Immer wieder hatten auch die Patienten direkt ein schlechtes Gefühl. „Maria, er ist der Teufel“, sagte eines der Mordopfer zu seiner Haushälterin – kurz danach war der Mann tot.

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