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Ein Durcheinander: Erneut gilt Corona-Warnstufe „rot“ in Nürnberg

Ein Durcheinander: Erneut gilt Corona-Warnstufe „rot“ in Nürnberg

Symbolbild: Coronavirus

NÜRNBERG. Ein Durcheinander in Nürnberg. Innerhalb von vier Tagen springt die Corona-Ampel von „Rot“ auf „Gelb“ und heute dann wieder auf „Rot. Der Sieben-Tage-Index steht seit heute Nachmittag auf 55,56. Damit gelten ab dem morgigen Mittwoch 0 Uhr, die jeweiligen Vorgaben der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) für den Inzidenzwert größer 50.

Oberbürgermeister Marcus König betont: „Wir wollen den Regelbetrieb von Kitas und den Präsenzunterricht in den Schulen weiter aufrechterhalten. Auch die Dienststellen der Stadt stehen für die Bürgerinnen und Bürger weiter zur Verfügung.“ Cornelia Trinkl, Referentin für Schule und Sport, erklärt: „Wir bewerten die Situationen in den jeweiligen Schulen täglich neu. Im Infektionsfall wird in Absprache mit den Behörden jeweils vor Ort entschieden, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen werden.“ Zugleich laufen aber auch die Vorbereitungen für den Fall, dass auf Distanzunterricht umgestellt werden muss.

„Auch der derzeitige, so genannte eingeschränkte Regelbetrieb in den Kitas läuft weiter, auch wenn die Corona-Ampel auf rot steht“, sagt Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales. Die Kinder werden in festen Gruppen betreut und das Personal muss eine MundNasen-Bedeckung tragen. Ein automatischer Zusammenhang mit bestimmten Inzidenzwerten besteht nicht, vielmehr arbeiten die Kitas nach dem Rahmenhygieneplan des Bayerischen Sozialministeriums, der unterschiedliche Stufen vorsieht. Für Nürnberg gilt danach weiterhin die derzeitige Stufe 2, da das Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen dies nach Einschätzung der Stadt Nürnberg zulässt.

Welche Regeln gelten nun?

Maskenpflicht

Es besteht Maskenpflicht auf von der Stadt Nürnberg festgelegten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Freizeitparks, (Indoor-)Spielplätzen, Bowling-Bahnen etc.), Kulturstätten (wie Ausstellungen, Museen, Tiergarten etc.) und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die keine besonderen Regelungen vorgesehen sind.

Maskenpflicht auch in der Schule

Es besteht laut Verordnung in Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht am Platz nun in allen Jahrgangsstufen – also in Grundschulen und in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5. Auch für Hortkinder gilt eine Maskenpflicht, aber nicht in den Betreuungsräumlichkeiten etc. und Außenbereichen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss auch am Platz in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen sowie von Besucherinnen und Besuchern in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie bei sportlichen Veranstaltungen getragen werden.

Teilnehmerzahl im öffentlichen Raum und bei privaten Feiern:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.

Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

Sperrstunde

Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde). Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen

Der Konsum von Alkohol ist auf den von der Stadt Nürnberg festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Keine Zuschauer

Aufgrund der hohen Infektionszahlen und der Umstellung der Corona-Ampel durch das Bayerische Gesundheitsministerium auf rot werden die bevorstehenden Sportveranstaltungen im Nürnberger Max-Morlock-Stadion und in der Arena auf Anordnung der Stadt Nürnberg ohne Zuschauer stattfinden.

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