Ermittlungen gegen ehemaligen Verteidiger von Hauptangeklagtem in Lübcke-Prozess

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Die Staatsanwaltschaft Kassel hat Ermittlungen gegen den ehemaligen Verteidiger des Hauptangeklagten im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke eingeleitet. Gegen Frank Hannig bestehe der Verdacht der Anstiftung zur falschen Verdächtigung, sagte ein Behördensprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP, ohne Hannigs Namen zu nennen. 

Hannig war im Juli als Verteidiger von Stephan E. entpflichtet worden. Der Senat begründete die Entscheidung mit einem zerstörten Vertrauensverhältnis zu E.- Hannig habe Anträge gestellt, die inhaltlich nicht abgestimmt gewesen seien und den Interessen seines Mandanten widersprächen.

E.s zweiter Anwalt, Mustafa Kaplan, hatte den Antrag gestellt. Er wurde von seinem Mandanten in Bezug auf Hannig teilweise von seiner Schweigepflicht entbunden und sagte im Prozess als Zeuge aus. Dabei erhob er schwere Vorwürfe gegen Hannig. Dieser habe etwa Teile des zweiten Geständnisses E.s vom Januar und Februar 2020 erfunden.

Hannig habe ihm gegenüber in einem Gespräch am 3. Juli gesagt, dass die im zweiten Geständnis erwähnte versehentliche Schussabgabe durch den mitangeklagten Markus H. erfunden sei, um eine Aussage H.s zu provozieren. Wahr sei jedoch, dass sich H. zum Tatzeitpunkt am Tatort befunden habe. Die dritte Einlassung E.s sei hingegen die Wahrheit. Hannig selbst wurde nach seiner Entpflichtung ebenfalls als Zeuge gehört. Er verweigerte jedoch eine Aussage.

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