IW Köln fordert telefonische Krankschreibung auch für Kinder

Telefonische Sprechstunde beim Arzt - Bild: ivi_lichi via Twenty20
Telefonische Sprechstunde beim Arzt - Bild: ivi_lichi via Twenty20

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln fordert, die telefonische Krankschreibung bei Erkältung auch für Kinder möglich zu machen. In den Praxen der Kinderärztinnen und Kinderärzte dürfe es in den nächsten Monaten keine vollen Wartezimmer geben, „zu groß ist das Ansteckungsrisiko“, argumentierten die Wirtschaftsforscher am Donnerstag.

Seit Montag können sich Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen wieder für bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei durch eingehende telefonische Befragung vom Zustand der Patienten überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Tage erfolgen. Die Regelung gilt zunächst bis Jahresende.

„Möchten Eltern für kranke Kinder ein Attest erhalten, müssen sie weiterhin einen Arzt aufsuchen“, kritisierte IW-Forscherin Susanna Kochskämper. Sie verwies darauf, dass in einigen Bundesländern Kinder mit Erkältungssymptomen nicht die Schule besuchen dürften. So müssten sie in Nordrhein-Westfalen 24 Stunden zuhause bleiben; in Hamburg dürften Kinder und Jugendliche mit leichten Erkältungssymptomen weiterführende Schulen nicht betreten.

„Rückt der Infektionsschutz wieder in den Vordergrund, müssen in der anlaufenden Erkältungssaison wahrscheinlich wieder vermehrt Kinder zuhause betreut werden“, warnte Kochskämper. Eltern müssen, wenn sie in so einem Fall nicht arbeiten können, ein ärztliches Attest für das Kind vorlegen, um Lohneinbußen zu verhindern.

In der aktuellen Situation sollten Ärzte die Atteste „möglichst telefonisch oder per Videosprechstunde ausstellen dürfen“, erklärte Kochskämper. Dies wäre für berufstätige Eltern „ein wichtiges Signal: Ihnen werden möglichst wenige bürokratische Hürden in den Weg gestellt, um ihren Beitrag zum Infektionsschutz leisten zu können.“

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