Justizministerium formuliert Gesetzentwurf in weiblicher Sprachform

Symbolbild: Deutsche Justiz
Symbolbild: Deutsche Justiz

Das Bundesjustizministerium hat erstmals einen Gesetzesentwurf komplett in der weiblichen Begriffsform formuliert – und stößt damit auf Widerstand in der Bundesregierung. Das Bundesinnenministerium lehnte den Referentenentwurf ab und forderte eine sprachliche Überarbeitung, wie ein Sprecher am Montag sagte. Als Grund gab er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes an, in dem nur weibliche Sprachformen verwendet werden.

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dazu, die Formulierungen des Gesetzentwurfs hätten „bei formaler Betrachtung zur Folge, dass das Gesetz gegebenenfalls nur für Frauen oder Menschen weiblichen Geschlechts gilt und damit höchstwahrscheinlich verfassungswidrig wäre“. Nach Ansicht seines Ministeriums müsse der Entwurf „den gängigen Regeln angepasst werden“. Dies gelte „unabhängig davon, ob ein bestimmter gesellschaftlicher Zustand gewünscht ist“.

Diese Regeln besagen nach Auffassung des Innenministeriums, dass „das generische Maskulinum – also die Verwendung der männlichen Sprachform – anerkannt ist für Menschen von männlichem und weiblichem Geschlecht“. Das generische Femininum sei hingegen „zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt“.

Bei dem Referentenentwurf handelt es sich um das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums kündigte an, dass der Entwurf überarbeitet werde, bevor er dem Kabinett zugeleitet wird. Die Arbeiten seien „noch nicht abgeschlossen“, es lägen noch keine Ergebnisse der „Sprach- und Rechtsprüfung“ vor.

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