Karlsruhe entscheidet über Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein

Symbolbild: Rezeption eines Hotels
Symbolbild: Rezeption eines Hotels

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss über das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein entscheiden. Eine Familie aus Tübingen, die dort Urlaub machen will, reichte einen Eilantrag gegen die Regelungen ein, wie ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage sagte. Wann das Bundesverfassungsgericht entscheidet, war zunächst noch nicht klar.

Da der Kreis Tübingen als Risikogebiet gilt, darf die Familie nur im Norden übernachten, wenn sie einen aktuellen Corona-Test vorlegen kann. Am Donnerstag bestätigte das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht das Beherbergungsverbot im Land. In dem Fall ging es um eine Familie aus Nordrhein-Westfalen, die nach Sylt fahren wollte. Diese Familie reichte nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ebenfalls einen Eilantrag am Bundesverfassungsgericht ein, zog ihn aber wieder zurück. 

Der Eilantrag aus Tübingen ging laut Gerichtssprecher am Montagvormittag ein.  

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