Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat das Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt für Touristen aus Corona-Risikogebieten gekippt. Mit seinem Beschluss vom Dienstag setzte das oberste Verwaltungsgericht das Verbot vorläufig außer Vollzug und gab damit dem Antrag eines Betreibers von Ferienwohnungen in Naumburg statt. (3 R 205/20)
Nach Auffassung des dritten OVG-Senats ist das Beherbergungsverbot rechtswidrig und verletzt den Antragsteller in seinem Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit. Dieser Eingriff genüge voraussichtlich nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, heißt es in der Begründung.
Das touristische Beherbergungsverbot sei womöglich zwar effektiver als andere, mildere Maßnahmen wie Hygienevorschriften. Die Regelung stehe jedoch „in keinem angemessenen Verhältnis zu dem hiermit verbundenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit“, urteilte das Gericht.
Ziel des Beherbergungsverbots sollte es sein, zu verhindern, dass das Coronavirus aus stark von Neuinfektionen betroffenen Regionen innerhalb Deutschlands über den Tourismus nach Sachsen-Anhalt eingeschleppt werden. Inwieweit dies mit der getroffenen Regelung tatsächlich erreicht werde, sei nicht ohne Weiteres feststellbar, erklärte das OVG.
Denn die zentrale Lage des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb der Bundesrepublik ermögliche auch einen ungehinderten Tagestourismus aus benachbarten Bundesländern, die ihrerseits wiederum über keine einschränkenden Regelungen zur Beherbergung von innerdeutschen Touristen aus Risikogebieten verfügten. Das Land Sachsen-Anhalt habe auch nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe.
Das Beherbergungsverbot für Touristen aus Risikogebieten galt in Sachsen-Anhalt seit dem Sommer. Auch in anderen Bundesländern hatten Gerichte reihenweise Beherberbungsverbote gekippt.