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Quarantänepflicht in Berlin gilt künftig ohne individuelle amtliche Anordnung

Symbolbild: Quarantäne

Symbolbild: Quarantäne

Angesichts einer zunehmenden Überlastung der Gesundheitsämter durch die steigende Zahl von Corona-Fällen gilt für Infizierte und Kontaktpersonen in Berlin künftig bereits ohne individuelle amtsärztliche Anordnung eine Pflicht zur Selbstisolation und Selbstquarantäne. Das gab Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Freitag nach Beratungen mit allen Bezirken über ein einheitliches Vorgehen bekannt. Alle Bezirke haben demnach eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen oder tun dies umgehend.

Demnach sind Betroffene bereits ab Kenntnis einer Infektion oder eines möglichen Kontakts mit einem Infizierten rechtlich dazu verpflichtet, sich selbst in Quarantäne zu begeben. Damit soll sichergestellt werden, dass trotz zeitlicher Verzögerungen bei der Information und Kontaktnachverfolgung durch die Ämter die nötigen Eindämmungsmaßnahmen erfolgen. Die neuen Regeln sollen den Bürgern durch eine Informationskampagne vermittelt werden.

Bei der Kontaktnachverfolgung würden sich die Gesundheitsämter ab sofort schwerpunktmäßig um Ausbrüche im Umfeld von besonders gefährdeten Risikogruppen etwa in Altenheimen und Krankenhäusern konzentrierten, kündigte Kalayci an. Alle anderen Bürger müssten nun mehr Eigenverantwortung zeigen. Eindringlich rief sie alle Menschen dazu auf, angesichts der aktuellen Pandemiesituation ihre sozialen Kontakte zu beschränken und sich „zurückzuhalten“.

Neuköllns Vize-Bezirksbürgermeister Falko Liecke (CDU) sagte nach den Beratungen mit der Senatorin, der „Überlauf“ von Fällen bei den Gesundheitsämtern sei inzwischen derartig hoch, dass er auch mit zusätzlichem Personal nicht mehr ohne Zeitverzug abgearbeitet werden könne. Die Ämter könnten deshalb „nicht immer sofort“ mit allen Betroffenen in Kontakt treten und konzentrierten sich auf vulnerable Gruppen. 

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