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Urteil: Facebook darf Beitrag bei Verdacht auf Hassrede vorübergehend löschen

Urteil: Facebook darf Beitrag bei Verdacht auf Hassrede vorübergehend löschen

Symbolbild: Facebook

Facebook darf laut einem Gerichtsurteil einen Beitrag bei Verdacht auf Hassrede vorübergehend löschen und das Nutzerkonto bis zur Aufklärung des Sachverhalts sperren. Das gilt auch dann, wenn sich der Verdacht später nicht bewahrheitet, wie das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal laut einer Mitteilung vom Mittwoch entschied.

Ein Nutzer hatte einen Beitrag eines Satiremagazins geteilt, in dem auf einem Foto Adolf Hitler zu sehen war, der auf einem Sofa sitzt und offenbar den Controller einer Spielekonsole in der Hand hält. Facebook löschte den Beitrag mit Hinweis auf die Gemeinschaftsstandards und sperrte den Nutzer vorübergehend. Noch am selben Tag sei der Beitrag wiederhergestellt und das Konto erneut aktiviert worden.

Im Rahmen einer ersten Überprüfung bestehe ein Ermessensspielraum, ohne dass eine falsche Einschätzung weitere Rechtsfolgen habe, entschieden die Richter. Der Nutzer habe das Foto kommentarlos geteilt und sich nicht vom Inhalt distanziert. Dadurch habe er ein Eingreifen seitens Facebook selbst veranlasst.

Eine schnelle Reaktion habe bei verdächtigen Beiträgen Vorrang vor den Nutzerinteressen. Nach Angaben des Gerichts legte der Kläger Berufung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken ein.

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