Verwaltungsgerichtshof kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg vollständig

Symbolbild: Hotel
Symbolbild: Hotel

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat das dortige Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach einer am Donnerstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung zu einem Eilantrag greift das Beherbergungsverbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein und ist daher voraussichtlich verfassungswidrig. Damit gaben die Richter einer Familie aus dem als Risikogebiet geltenden nordrhein-westfälischen Kreis Recklinghausen Recht, die einen Urlaub im baden-württembergischen Landkreis Ravensburg gebucht hatten.

Die Familie mit ihren drei Kindern machte geltend, alleine für ihre gebuchte Unterkunft mehr als 2000 Euro für den geplanten einwöchigen Urlaub ausgegeben zu haben. Durch das Beherbergungsverbot werde der Urlaub unmöglich, weshalb das Verbot unverhältnismäßig sei. 

Dabei gab die Familie auch an, dass die Möglichkeit der Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Tests Menschen aus Regionen mit schlechten Testkapazitäten diskriminiere. Es sei der Familie bei vorherigen Tests nie gelungen, innerhalb von weniger als 72 Stunden ein Testergebnis zu bekommen. Außerdem müsse die Familie den Test privat bezahlen, was zu Kosten von 774,55 Euro für alle fünf Familienmitglieder führe.

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof folgte den Argumenten der Familie. Zweck und Intensität des Eingriffs stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander. So seien trotz steigender Fallzahlen bisher keine Ausbrüche in Beherbergungsbetrieben bekannt, vielmehr seien Feiern Treiber der Pandemie. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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