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Zweite Corona-Welle bringt neue Einschränkungen mit sich

Zweite Corona-Welle bringt neue Einschränkungen mit sich

Symbolbild: Coronavirus

Die seit langem befürchtete zweite Corona-Infektionswelle ist da – und bringt strengere Einschränkungen des Alltagslebens mit sich. Die Beschränkungen sollen lokal an Corona-Hotspots verhängt werden, aber überregional vergleichbar sein, um ein Mindestmaß an Einheitlichkeit zu gewährleisten – so sieht es der am Mittwoch gefasste Beschluss der Spitzen von Bund und Ländern vor. 

Entscheidender Maßstab ist dabei der sogenannte Inzidenzwert: Viele Beschränkungen greifen bereits dann, wenn die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen die Schwelle von 35 pro 100.000 Einwohnern überschreitet. Verschärfende Beschränkungen sind bei einem Inzidenzwert von mehr als 50 vorgesehen.

Maskenpflicht:

Bereits ab einem Inzidenzwert von 35 soll künftig eine „ergänzende Maskenpflicht“ gelten – und zwar dort, „wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen“. Steigt der Wert über die Schwelle von 50, soll die Maskenpflicht noch einmal „erweitert“ werden.

Kontaktbeschränkungen:

Bereits während der ersten Corona-Welle im Frühjahr war die Zahl der Menschen, die sich im öffentlichen Raum treffen dürfen, beschränkt. Diese Kontaktbeschränkungen sollen nun in Corona-Hotspots mit einem Inzidenzwert von über 50 zurückkehren: Maximal zehn Menschen sollen sich in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Sollten die Maßnahmen den Corona-Anstieg nicht binnen zehn Tagen zum Stillstand bringen, soll eine Beschränkung auf fünf Personen gelten.

Privatfeiern:

Feiern im Familien- und Freundeskreis haben in den vergangenen Wochen stark zur Ausbreitung des Virus beigetragen. Die maximale Gästezahl soll nun stark begrenzt werden: Es sollen in Corona-Hotspots mit einem Inzidenzwert von 35 nur 15 Teilnehmer bei Feiern in Privaträumen und 25 Teilnehmer in öffentlichen Räumen erlaubt sein. Bei einem Inzidenzwert von 50 sinkt die Maximalzahl in beiden Fällen auf zehn Menschen – oder Angehörige von zwei Hausständen.

Gastronomie:

Ab einem Inzidenzwert von 50 soll für Gastronomiebetriebe eine verbindliche Sperrstunde um 23.00 Uhr gelten. Dazu gehört auch ein „generelles Ausgabeverbot von Alkohol“. Bei einem Inzidenzwert von mehr als 35 sind diese Maßnahmen nicht verbindlich vorgeschrieben, aber empfohlen.

Beherbergungen:

Den vielfach geäußerten Wunsch nach einer Vereinheitlichung der Beherbergungsverbote konnte die Bund-Länder-Runde nicht erfüllen – zu weit lagen die Positionen der einzelnen Länder auseinander. Sie beließ es in dem Beschluss bei einer „eindringlichen“ Aufforderung an Bürger aus Regionen mit einem Inzidenzwert von mehr als 50, „nicht erforderliche innerdeutsche Reisen zu vermeiden“. Bis auf weiteres kann also jedes Land weiterhin selbst über sein Vorgehen beim Beherbergungsverbot entscheiden. Im November soll ein neuer Einigungsversuch unternommen werden.

Hilfen für die Wirtschaft:

Bund und Länder weisen in der Vorlage darauf hin, „dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen“ müssten. Deshalb wolle der Bund „Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern“.

Gesundheitsämter:

Bund und Länder planen der Vorlage zufolge auch eine weitere Stärkung der Gesundheitsämter, um eine „vollständige Kontaktnachverfolgung“ zu gewährleisten. Die Bundeswehr könne die Gesundheitsämter „kurzfristig“ mit bis zu 5000 Kräften und „in wenigen Wochen“ mit bis zu 15.000 Kräften unterstützen. Die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen werden aufgefordert, die Gesundheitsämter mit Personal zu unterstützen.

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