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Ab Sonntag gelten neue Quarantäne-Regeln für Einreisende aus Risikogebieten

Ab Sonntag gelten neue Quarantäne-Regeln für Einreisende aus Risikogebieten

Symbolbild: Risikogebiet

Ab Sonntag gelten die neuen Quarantäne-Regeln für Einreisende aus Risikogebieten. Der Bund hat dafür eine Musterverordnung vorgelegt, die die Länder nun umsetzen müssen. Gerade bei den Ausnahmen von der Quarantänepflicht könnte es regionale Abweichungen geben.

Für welche Nachbarländer Deutschlands gilt die Neuregelung?

Das Robert-Koch-Institut listet fast alle an Deutschland angrenzenden Staaten als Risikogebiete auf. Ausgenommen ist nur Dänemark, dessen Grenzregion zu Deutschland bislang kein Risikogebiet ist. Allerdings hat der Nachbar im Norden im Oktober ohnehin die Grenzen für deutsche Urlauber geschlossen.   

Wie sieht die neue Quarantänepflicht aus?

Ab dem 8. November gilt für alle Rückkehrer aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen. Sie kann verkürzt werden, wenn der oder die Betroffene „frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise“ einen negativen Corona-Test vorlegen können, wie es in der Vorlage heißt. Bislang gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von 14 Tagen. 

Welche Ausnahmen gibt es?

Die Regelung gilt nicht für Menschen, die nur zur Durchreise nach Deutschland kommen. Sie müssen die Bundesrepublik auf dem schnellsten Weg wieder verlassen. Auch wer sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist nicht von der Quarantänepflicht erfasst. 

Länger aufhalten ohne Quarantäne dürfen sich auch Berufspendler sowie Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte. Die Ausnahme gilt auch beim Besuch naher Verwandter sowie des nicht zum gleichen Hausstand gehörenden Ehegatten oder Lebensgefährten – und wenn ein geteilten Sorgerecht besteht.

Auch für Menschen, die Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, gelten Ausnahmen – ebenso für hochrangige Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Dienstes, von Volksvertretungen und Regierungen.

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