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Brüssel verhängt Millionenstrafe gegen israelischen Pharmakonzern Teva

Brüssel verhängt Millionenstrafe gegen israelischen Pharmakonzern Teva

Symbolbild: Unterschiedliche Medikamente

Die EU-Kommission hat wegen unlauterer Marktabsprachen eine Millionenstrafe gegen den israelischen Pharmakonzern Teva verhängt. Das Unternehmen habe den Vertrieb eines Generikums des Medikaments Modafinil wettbewerbswidrig verzögert und damit „Patienten und nationalen Gesundheitssystemen geschadet“, sagte die für Wettbewerbsfragen zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager am Donnerstag in Brüssel. Teva soll nun 60,5 Millionen Euro Strafe zahlen.

Die Brüsseler Behörde sieht es als erwiesen an, dass Teva 2005 eine illegale Absprache mit dem Entwickler von Modafinil, dem Pharmahersteller Cephalon getroffen hatte. Demnach sicherten die Israelis dem damaligen US-Unternehmen zu, ihr deutlich billigeres Generikum von Modafinil vorerst nicht auf den Markt zu bringen. „Die Gegenleistung waren einige für Teva vorteilhafte Nebenabsprachen und Barzahlungen.“

Teva sei dadurch „mehrere Jahre lang als Wettbewerber ausgeschaltet“ worden und Cephalon konnte höhere Preise berechnen, „obwohl das Hauptpatent für Modafinil seit Langem abgelaufen war“. Die Absprache galt nach Angaben der Kommission bis 2011, als die Israelis das US-Unternehmen übernahmen.

Ein ähnlicher Rechtsstreit der US-Kartellbehörden mit Teva wurde 2015 mit einem Vergleich beigelegt. Den EU-Beschluss kann das Unternehmen beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anfechten.

In einem ähnlichen Fall hatte Brüssel 2014 den französischen Arzneimittelkonzern Servier mit einer Geldstrafe von 331 Millionen Euro belegt, weil er Absprachen getroffen hatte, um eine billigere generische Version des Blutdruckmittels Perindopril zu verzögern. Auch Teva war in diesen Fall involviert und musste eine Geldstrafe zahlen.

Generika, die mit Ablauf der Original-Patente auf den Markt gebracht werden können, sind deutlich billiger als Markenmedikamente. In so genannten Pay-for-Delay-Deals entschädigen Arzneimittelhersteller heimlich Konkurrenten, um die Einführung billigerer Versionen zu verzögern. Sie argumentieren, dies sei nötig, um teure Forschungs- und Marketingkosten, die ihnen für die Markteinführung ihrer Produkte entstanden sind, auszugleichen.

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