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Bundesnetzagentur warnt vor Gefahr durch smarte Spielzeuge

Bundesnetzagentur warnt vor Gefahr durch smarte Spielzeuge

Symbolbild: Smarter Roboter COZMO von Anki - Bild: Anki

Die Bundesnetzagentur hat zu Vorsicht beim Kauf von sogenannten Smarttoys und anderen potenziellen Weihnachtsgeschenken geraten, welche die Datensicherheit der Bürger gefährden und in Deutschland verbotene Funktionen haben. So gelte für per App gesteuerte Roboter, sprechende Puppen oder vernetzte Kuscheltiere in Deutschland ein Verbot, wenn sie mithören oder heimlich beobachten können, teilte die Behörde am Freitag in Bonn mit. Erlaubt sei Spielzeug, das Fragen eines Kinds beantworte, ohne dafür eine Internetverbindung aufzubauen oder Daten zu übermitteln.

Auch Smartwatches, die neben der normalen Telefonfunktion über eine Abhörfunktion – oft als „Voicemonitoring“ oder „Babyfonfunktion“ angeboten – verfügen, seien verboten. Ebenso gelte ein Verbot, wenn diese Uhren eine verdeckte Bildaufnahmefunktion haben. Bei solchen Funktionen könnten das Mikrofon oder die Kamera der Smwartwatch per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden, ohne dass der Träger der Uhr oder die Gesprächspartner dies erkennen könnten.

Ein Verbot gilt laut Bundesnetzagentur auch für GPS/GSM-Tracker, mit denen gestohlene Fahrzeuge oder entlaufene Haustiere geortet werden können, sobald diese eine per App oder SMS zu aktivierende Abhörfunktion haben. Auch Futter- oder Leckerliautomaten für Haustiere seien verboten, wenn sie heimlich Bilder oder Tonaufnahmen per Wlan oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen könnten.

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