Bundestag beschließt neues Inkassorecht

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Verbraucher sollen künftig besser vor hohen Inkassogebühren geschützt werden, wenn sie Gläubigern Geld schulden. Für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht stimmten am Freitag im Bundestag die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD; AfD, FDP, Linke und Grüne stimmten dagegen. Der Opposition gehen die Änderungen nicht weit genug.

Die Neuregelung soll aus Sicht von Union und SPD vor allem verhindern, dass bei kleineren Forderungen die Inkassogebühren höher sind als die geforderten Beträge, wie dies derzeit häufig der Fall ist. Künftig sollen Schuldner dabei vor allem in den Fällen entlastet werden, in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingezogen werden. 

Zugleich soll aus Sicht der Koalitionsfraktionen weiter sichergestellt werden, dass Inkassodienstleistungen für die Unternehmen der Branche wirtschaftlich bleiben. Derzeit führen diese der Wirtschaft nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) pro Jahr rund sechs Milliarden Euro an Liquidität wieder zurück und bearbeiten dafür mehr als 20 Millionen Forderungen.

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