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Entlassener Kardinal leitet rechtliche Schritte gegen Zeitung ein

Entlassener Kardinal leitet rechtliche Schritte gegen Zeitung ein

Symbolbild: Vatikan

Der im September von seinen Ämtern enthobene italienische Kardinal Angelo Becciu hat nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen eine italienische Wochenzeitung eingeleitet. Er fordere von der Zeitschrift „L’Espresso“ eine Wiedergutmachung für den Schaden, den das Blatt seinem „Ansehen als Mensch und als Priester“ mit „allesamt unbegründeten“ Vorwürfen in den vergangenen zwei Monaten zugefügt habe, teilte der Kardinal am Mittwoch mit. Die Zeitung hatte Becciu vorgeworfen, Kirchengelder veruntreut zu haben. 

Der Kardinal bestritt in seinem Schreiben, Kirchengelder für die Armen zugunsten von Familienmitgliedern unterschlagen zu haben und betonte, bislang weder von der italienischen noch der vatikanischen Justiz eine Vorladung erhalten zu haben. 

Am 24. September hatte Papst Franziskus Becciu in einem 20-minütigen Gespräch überraschend zum Rücktritt aufgefordert. Wenngleich er Kardinal blieb, verlor er alle damit verbundenen Rechte.

Seit den ersten Enthüllungen von „L’Espresso“ veröffentlichte die italienische Presse eine Flut von Informationen und weitere Vorwürfe gegen Becciu. Dieser hatte in den vergangenen sechs Jahren eine Rolle als eine Art Stabschef des Papstes wahrgenommen. Damit war er einer der engsten Mitarbeiter des Oberhauptes der katholischen Kirche.

Beccius Name war zudem wiederholt im Zusammenhang mit einer vor einem Jahr im Vatikan eingeleiteten Untersuchung zu einem Immobiliengeschäft im noblen Londoner Stadtteil Chelsea gefallen. Das Bauprojekt war über in Steueroasen ansässige Fonds und Firmen finanziert worden. 

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