Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert angesichts des am Montag in Kraft getretenen Lockdowns im Gastgewerbe einen Rettungsschirm für die Beschäftigten der Branche. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass diese „ins Bodenlose fallen“, erklärte der NGG-Landesbezirksvorsitzende Südwest, Uwe Hildebrandt. Er warnte davor, dass sich die soziale Not der Beschäftigten verschärfe.
„Dringend geboten“ sei deshalb eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf hundert Prozent des individuellen Nettoentgelts ab dem ersten Monat der Kurzarbeit, forderte die Gewerkschaft am Montag. Die Bundesregierung stehe „jetzt in der Pflicht zu verhindern, dass aus einer pandemischen Notlage auch eine soziale Notlage für die Beschäftigten wird“, mahnte Hildebrandt.
Die NGG hatte bereits in der vergangenen Woche nach den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern vor einen „Jobkahlschlag“ im Gastgewerbe gewarnt. Der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler mahnte „wirksame Förderprogramme“ an.
Hintergrund sind die bis Ende November geltenden neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, die unter anderem Schließungen von Restaurants vorsehen. Erlaubt bleibt aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt. Mitte des Monats wollen Bund und Länder eine Zwischenbilanz ziehen.